fullscreen: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule 
an. Seine mit großer Akribie durchgeführten Begriffsbestim 
mungen begründet er damit, daß die Beobachter, welche zuerst 
wirtschaftliche Erscheinungen gesehen und benannt haben, diese 
nicht nach ihrem innern Wesen, sondern nach partiellen, am 
meisten in die Augen springenden Gesichtspunkten betrachtet 
und bezeichnet haben. Daher die Unklarheiten und Konfusionen, 
von denen die Volkswirtschaftslehre wimmele. Bastiat drückte 
denselben Gedanken mit dem geistreichen Schlagwort „ce qu’on 
voit et ce qu’on ne voit pas" aus 1 ). 
Die Auffassung Leroy-Beaulieus und Marshalls, 
daß die Volkswirtschaftslehre nicht nur Tatsachen zu beobach 
ten, sondern auch die Voraussicht zu ermöglichen und die Vor 
bedach tsamkeit zu entwickeln habe, wird von d’Eichthal 
besonders urgiert. Aus der wiederholten Beobachtung von Tat 
sachen, die sich im Laufe der Geschichte sehr oft wiederholt 
haben, sagt er, kann die Nationalökonomie Regeln folgern, 
welche dem Gesetzgeber und Politiker als Grundlage zur Vor 
aussicht dienen können. Diese Regeln sind keine Naturgesetze; 
denn die wirtschaftlichen Erscheinungen haben nicht den 
Charakter von Unveränderlichkeit, welcher physisch gewisse 
Voraussichten ermöglicht. Ursachen der Veränderlichkeit jener 
Erscheinungen sind: Verschiedenheiten in der individuellen 
Schätzung der wirtschaftlichen Vorteile ; Umstände der Zeit, der 
Rasse, des Milieus, der Sitten ; Leidenschaften, Aberglauben usw. 
Das Gesetz der großen Zahl bewirkt jedoch, daß diese Ver 
änderlichkeit sich in bestimmten Grenzen hält. Die Ökonomik 
stützt sich auf den Glauben, daß die Gesamtheit der Ten 
denzen, Instinkte, Gewohnheiten, Voraussichten der Menschen 
genügend konstant ist, um, bei langer und sorgfältiger Be 
obachtung, die Grundlage einer wirklichen Wissenschaft abzu 
geben, d. h. einer, wenn auch nicht unbedingt gewissen, so 
doch genügend sichern Voraussieht der Tatsachen, welche inner- 
i) E. d'Eichthal, La Formation des Richesses, Paris, 1906, p. II, XIX. — 
Nach d’Eichthal ist z. JB. die Tatsache, daß durch die Jahrhunderte die Berech 
tigung des Zinses als Entlohnung für das leihweise Überlassen produktiver Güter, 
wie Boden oder Werkzeuge, anerkannt, während der Zins als Entlohnung von 
Gelddarlehen verurteilt wurde, eine Folge falscher Vorstellungen über das Wesen 
der Güter und Edelmetalle, für welche in erster Linie die sprachlichen Bezeich 
nungen dieser Dinge verantwortlich zu machen sind. ibid. p. 111.
	        
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