fullscreen : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschreibungen.

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Eine  zwingende  Vorschrift,  solche  Einzelheiten  zu  geben  besteht
nicht;  wenn  man  sie  gibt,  müssen  sie  richtig  sein.  Abschreibungen ­
  und  Wertzugänge  an  Vermögensteilen  sind  bilanzmäßig
nicht  aufrechenbar,  ebensowenig  wie  Aktiva  und  Schulden.
Wenn  der  Zugang,  wie  oben  angegeben,  11  000  beträgt,  dann
darf  nicht  eine  Differenzgröße,  hier  8000  sub  titulo  Zugang
ßingestellt  werden,  ein  Vorgang,  der  geeignet  ist,  die  Höhe  der
Neuanschaffungen  zu  verschleiern.
Im  folgenden  Beispiel  will  der  Vorstand  durch  ein  recht
Ungeschicktes  Verfahren  den  Aktionären  zeigen,  wie  groß  das
l n  eigenen  Grundstücken  investierte  Kapital  ist.

Grundstücke  88  900
-f-  Hypothek  14  500
74  400
Zugang  .  3  500
77  900

Hypothek  233  025
Abgelöst  24  400
208  625
Aufgenommen  38  500  247  125
325  025
-f-  1  %  Abschreibung  ...  3  250
321  775
Die  offenen  Abschreibungsverluste  werden  a)  aus  den  Betr
 iebg e innahmen  (Gewinn-  und  Verlustkonto  an  Abschreibungen)
°<ier  b)  gelegentlich  aus  einer  Spezialreserve  (Spezialreserve  an
Abschreibungen 1 )),  d.  h.  aus  Reingewinnteilen  früherer  Jahre
gedeckt,  c)  Unzulässig  erscheint  das  Verfahren,  die  notwendigen,
° r dentlichen  Abschreibungen  in  der  B.  zu  unterlassen,  sie  aber
aus  dem  „Reingewinn“  zu  decken,  d.  h.  in  den  Gewinnver-Wilungsvorschlag
  aufzunehmen:  ein  Verstoß  gegen  §  261 3  HGB.
Die  Ausgaben  für  das  Anlagevermögen  können  sein:  1.  lns
 *ßftdAaZtimgsausgaben,  die  als  Betriebsunkosten  den  Jahresertrag
hindern.  2.  Werterhöhende  Verbesserungen  (z.  B.  Instandl

 )  In  der  Bilanz:

Maschinen  .  .

.  .  .  .  100  I  Abschreibungsreserve  .  .  .

..  35

Abschreibungen  .  ..

.  .  .  .  10  90  j  entnommen

.  .  10  25
            
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