fullscreen: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Ausgabenreserve. 
treffenden Anlagekonto, dann bleibt die Neubaureserve ihrem 
Betrage nach unverändert; die Gewinnrücklage ist dann eine 
dauernde Zurückstellung und Bindung flüssiger Mittel. Bucht 
man die Neubaukosten von der Reserve ab, so wird der Betrag 
zur Verfügung (Ausschüttung oder anderen Verwendung) der 
Gesellschaft frei. Man kann demnach den Vermögenszugang aut 
Anlagekonto buchen und die Reserve unberührt lassen, oder man 
trennt einen gleich hohen Betrag von der Ausgabenreserve ab, 
führt ihn einer anderen Reserve zu oder bringt ihn durch Ver 
buchung auf Gewinn- und Verlustkonto zur Ausschüttung- 
Endlich könnte man den Zugang sichtbar auf Anlagekonto zu- 
schreiben, ihn mit ungefähr 100 % abschreihen und die Ab 
schreibung aus der Ausgabenreserve decken. 
Fischer, Bilanzwerte II S. 366, 405, bezeichnet Verlust- 
und Ausgabenreserven als „qualifizierte“, „bedingte“ Gewinn- 
reserven; es müssen bestimmte Minderungen des Reinvermögens 
stattgefunden haben, wenn solche Reserven zur Gewinnverteilung 
herangezogen werden sollen (gebundene Reserven). Es ist aber 
vorgekommen, daß der Zweck einer Reserve geändert wird, 
daß Umbuchungen auf andere freie Reserven stattfinden, daß 
qualifizierte Reserven anderen Zwecken dienen usw. Freiwillige 
Gewinnrückstellungen dienen in letzter Linie mittelbar der 
Dividendenergänzung, der Zurückhaltung flüssiger Mittel, der 
Erhöhung der Zahlungsbereitschaft der aktiven Vermögens- 
masse x ). Auch die gesetzliche Reserve kann Ursache einer späte 
ren Gewinnverteilung werden: Wenn die Unterbilanz aus der 
Zwangsreserve „gedeckt“ wird, kann der Gewinn des folgenden 
Jahres zur Verteilung kommen (Fischer, II S. 409). Demnach 
ist keine Reserve der Gewinnverteilung unwiderruflich entzogen- 
Der Tilgungsfonds ist ein Ersatzfonds, richtiger als Erhal- 
tungskonto für flüssige Mittel bezeichnet, um jenen Betrag 
von der Gewinnauszahlung auszuschließen, der infolge der Til 
gung (= Rückzahlung) fremder Gelder aus den eigenen Mitteln 
mit diesem Betrage die eigene Vermögensmacht schwächen 
R Der Neubau- oder Erweiterungsfonds ermöglicht die Erweiterung 
bzw. Erneuerung der Anlagen ohne Aufbringung neuer Mittel und sichert 
dem Unternehmen Barmittel, wenn der Vermögenszuwachs zur Beschaffung 
flüssiger Werte Verwendung gefunden hat.
	        
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