10. Der Diskontkredit.
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konts durch das Bankakzept veranlaßt hat. Es ist aber fraglich, ob den
Ansätzen zu dieser Entwicklung genügend energisch entgegengetreten
wurden für die Verweigerung des Akzepts gilt dasselbe, was für die
Verweigerung der Bucheinsicht gilt: Wer verlangt, daß ihm die Waren
kreditiert werden, der muß akzeptieren; hätten die Banken nicht so
bereitwillig den Vordermännern im Produktionsprozeß Akzeptkredit
eingeräumt, so hätten diese mit weit größerer Energie den Widerstand
ihrer Abnehmer gegen das Akzeptieren niederzuringen gesucht. Für
keinen Lausmann besteht die Pflicht zu borgen; wer nicht akzeptieren
will, soll bar zahlen.
In Oesterreich, wo in einzelnen Produktionszweigen, namentlich
cher „Manufakturbranche" nicht prompte Zahlungssitten bestanden,
hat sich im letzten Jahrzehnt der Diskont offener Buchforderungen
immer mehr eingebürgert; für diese spezielle Kreditform gegründete
Genossenschaften diskontieren mit einer Marge die Außenstände
und sichern sich durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Apparat,
der insbesondere Buchkontrolle und regulär Einziehung der Forde
rungen durch das beleihende Institut vorsieht. In Oesterreich, wo sich
diese Kredite verläßlichen Schätzungen zufolge auf ca. 600 Millionen
Lronen belaufen und in Deutschland, wo in den letzten Jahren mehrere
ähnliche Versuchs gemacht wurden, wird eine leidenschaftliche Dis
kussion für und gegen diese Kreditform geführt. Man führt dagegen
an, daß sie den andern Gläubigern im Lonkursfall die leichtest realisier
baren Aktiven entzieht, daß sie zu mehrfacher Lreditinanspruchnahme
verleite, indem die Außenstände von einem andern Kreditgeber (Bank
oder warengläubiger) als vorhanden angesehen werden, während sie
in Wirklichkeit verpfändet sind. Indes ist hier die Beweisführung ver
kehrt: wer Außenstände hat und Kreöit benötigt, der muß diesen in
irgend einer Form bekommen, und die Frage ist dahin zu richten, ob
die sonst üblichen Lreditarten mehr Sicherheit gewähren. Auch beim
Rontokorrentkredit, der von einer Bank auf Außenstände hin gewährt
wird, ist die Möglichkeit gleichzeitiger betrügerischer Kreditaufnahme
bei Warengläubigern oder andern Lanken gegeben, erfahrungsgemäß
weit mehr als beim Buchforderungskredit, wo die Buchkontrolle, die
Einziehung durch das Lelehnungsinstitut, die Evidenzzentrale der
Buchforderungsgesellschaften nach den bisherigen Erfahrungen mehr
Sicherheit gewähren als der Lontokorrentkredit. Der einzige, aber
durchschlagende Einwand gegen die Belehnung der Außenstände ist
aber der, daß in einer Leihe von Produktionen die Entwicklung zum
Wechselverkehr dauernd verbaut wird; der Buchforderungskredit hat
Somary, Bankpolitik. 3