Object: Bankpolitik

10. Der Diskontkredit. 
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konts durch das Bankakzept veranlaßt hat. Es ist aber fraglich, ob den 
Ansätzen zu dieser Entwicklung genügend energisch entgegengetreten 
wurden für die Verweigerung des Akzepts gilt dasselbe, was für die 
Verweigerung der Bucheinsicht gilt: Wer verlangt, daß ihm die Waren 
kreditiert werden, der muß akzeptieren; hätten die Banken nicht so 
bereitwillig den Vordermännern im Produktionsprozeß Akzeptkredit 
eingeräumt, so hätten diese mit weit größerer Energie den Widerstand 
ihrer Abnehmer gegen das Akzeptieren niederzuringen gesucht. Für 
keinen Lausmann besteht die Pflicht zu borgen; wer nicht akzeptieren 
will, soll bar zahlen. 
In Oesterreich, wo in einzelnen Produktionszweigen, namentlich 
cher „Manufakturbranche" nicht prompte Zahlungssitten bestanden, 
hat sich im letzten Jahrzehnt der Diskont offener Buchforderungen 
immer mehr eingebürgert; für diese spezielle Kreditform gegründete 
Genossenschaften diskontieren mit einer Marge die Außenstände 
und sichern sich durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Apparat, 
der insbesondere Buchkontrolle und regulär Einziehung der Forde 
rungen durch das beleihende Institut vorsieht. In Oesterreich, wo sich 
diese Kredite verläßlichen Schätzungen zufolge auf ca. 600 Millionen 
Lronen belaufen und in Deutschland, wo in den letzten Jahren mehrere 
ähnliche Versuchs gemacht wurden, wird eine leidenschaftliche Dis 
kussion für und gegen diese Kreditform geführt. Man führt dagegen 
an, daß sie den andern Gläubigern im Lonkursfall die leichtest realisier 
baren Aktiven entzieht, daß sie zu mehrfacher Lreditinanspruchnahme 
verleite, indem die Außenstände von einem andern Kreditgeber (Bank 
oder warengläubiger) als vorhanden angesehen werden, während sie 
in Wirklichkeit verpfändet sind. Indes ist hier die Beweisführung ver 
kehrt: wer Außenstände hat und Kreöit benötigt, der muß diesen in 
irgend einer Form bekommen, und die Frage ist dahin zu richten, ob 
die sonst üblichen Lreditarten mehr Sicherheit gewähren. Auch beim 
Rontokorrentkredit, der von einer Bank auf Außenstände hin gewährt 
wird, ist die Möglichkeit gleichzeitiger betrügerischer Kreditaufnahme 
bei Warengläubigern oder andern Lanken gegeben, erfahrungsgemäß 
weit mehr als beim Buchforderungskredit, wo die Buchkontrolle, die 
Einziehung durch das Lelehnungsinstitut, die Evidenzzentrale der 
Buchforderungsgesellschaften nach den bisherigen Erfahrungen mehr 
Sicherheit gewähren als der Lontokorrentkredit. Der einzige, aber 
durchschlagende Einwand gegen die Belehnung der Außenstände ist 
aber der, daß in einer Leihe von Produktionen die Entwicklung zum 
Wechselverkehr dauernd verbaut wird; der Buchforderungskredit hat 
Somary, Bankpolitik. 3
	        
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