D. Bekämpfung des Gedurtenrücganges 101
des Baterlandes Blut und Leben einfebt, felbjt die Mutter und Gejhmwilter darben,
während ber reihe Lohn in mwültem Leichtfinn durdggebracht wird. Über au die
Arbeitgeber beflagen fich bitter, wie die jugendlidhen Arbeiter nad Laune und Will-
für, ohne jeden Grund immer wieder die UWrbeit wedfeln und {vo die Aufrechterhaltung
eines geordneten Betriebs fat unmöglidh machen. Merkmuürdigerweife wijfen die Arbeit:
jeber, wie ein erfahrener Jugenbrichter, Umtsgerichtsrat Fränkel in Breslau, berichtet,!)
oft fo wenig von den Vorfhriften der Gewerbeordnung, daß fie fi darüber entrüften,
aß Arbeitsbuch dem Minderjährigen felbft (1) übergeben zu müffen, Lehrreich i{t
auch) die Tatlache, daß unter biefer Freiheit Lehrlinge überhaupt nicht mehr zu Haben
ind, daß anderfeits aber „unter den verfchiedenen Bernfjen die ungelernten Arbeiter
a3 größte Kontingent der jugendliden Rechtsbrecher jtellen“. Herr Fränkel macht auf
rund diefer Erfahrungen fogar den Vorfchlag, daß die LehHrer ber Fortbik
dungsSfAule allmonatlidh wenigitens einmal die Arbeitsbücher ihrer
Schüler durchfehen und auffällig [Onelles Wedhfeln der Arbeitsitellen dem Bormund-
Gaftsricdhter anzeigen möchten, bamit diefer der drohenden Verwahrlofung vorbeugen
BÖnute. Er mahnt die Eltern, nicht ohne Not eine allgemeine Ermächtigung zur Löfung
es Arbeits- gder Dienijtverhältniffes ihren Kindern zu geben. — Solde Ermahnungen
verben unfereß Erachtens wenig nuben,. Beim erften Dienfteintritt ift das Verhältnis
‚wifden Eltern und Kind no ein gutes, und fo hHakten bie Mtern einen folgen Borbehalt
jr überflüffig. Naher fommt bie Einfiht zu {pät. Wir halten es für die Aufgabe
des Sejebgebers, beizeiten und allgemein vorzubauen. -
Die weitgehende Se{hHäftsfähigkeit der Minderjährigen Hat auch noch eine andere
Seite, auf die [Hon beim Borentimwurf des Bürgerliden Gefeßbuches ein gewiß moberner
Ztaatsrechtslehrer, Projeffor Dr. Meng er, hHingewiefen hat.) Er macht mit Recht
zeltend, daß die Ent{Heidung über den Eintritt in eine Lehr- oder Dien{t- oder Arbeits-
teile oft von ebenfo großer Bedeutung fei mie der felbftändige Betrieb eines Erwerbs-
gefhäftesS, und daß, wie im Interefje der befigenden Alaffen hier die Zuftimmung fo-
wohl des gefeblidhen Vertreter8 al3 au des Bormundfcdhaftsgerichtes vorgefehen [er
8112), fo auch bei Negelung der Arbeits- und Dienftverhältnijje der dürftigen Minder-
jährigen die Zuftimmung beider erforderlich fein follte. Er führt aus: „Soll den Kindern
er YUrmen wirklich geholfen werden, fo bedarf es einer individuellen Kontrolle, einer
individuellen Berantwortlichkeit, Eine folde kann aber nur dadurch gefdhaffen werben,
daß man bie wicdtigiten wirtfdhaftlidhen Intereffen der bürftigen Minderjährigen
zeradefo unter den unmittelbaren Schuß der VBormundfchaftsgerichte jtellt, wie diefes
in Anfedung der Kinder aus der befißenden VolisHaffe feit Yahren der Fall gewelen
ift, Allerdings wird dadurch die freie Öfonomilde Bewegung der jeweiligen Arbeiter
zinige Einforänkungen erleiden, dafür aber werden mohlwollende undein
iiGtige Bormundfidaftsgericdhte, die ja doch in großer Zahl vorhanden
‚ind, die Gelegenheit erhalten, Für die kdörperlidgeundfittlidge Wohl
‘ahritder Armeninderent{Heidenben EpohHe ihres Lebens
zinzutreten.“ Gewiß beherzigenzwerte Gedanken, die nach Errichtung von
Sugenbämtern (f. unten) durch diefje Leicht ihre Verwirklichung finden könnten. Da-
mit würde die fo wichtige Berufsberatung wirkfam gelicdhert. Es würde nicht mehr
allein der Geldverdienft maßgebend fein, dem leidtfinnigen Stellenwechfel würde
zejteuert und die ganzen Arbeits und Dienijtverhältnijfe wmürben wieder mehr fonfo-
‚idiert werden.
» Maßnahmen zur Bekämpfung der VerwahHrlofung der Iugend (Verlag der
Breslauer Zentrale für Ingendfürforge. Breslau 1916) 19.
” Das bürgerlidhe Necht und die befiklofen Mailen. Eine Rritit (Tütbinaen 1890) 73.