Full text: Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique

No full text available for this image
	        
Berfand- und Zokvorfehriften {m Berfehr mit dem Ausland 5, Auflage vom November 1927. a fs ; . ur abagefchloffen am 27. Januar 1928. . f A Seite 18: Offtpreuken. Die Berwendung von Jrachtbriefen, bei denen „im Verkehr zmwifchen Oftpreußen und dem Übrigen Deutfchland af.“ nur haudfchriftlich oder bei denen unter dem Worte ‚zsrachtbrief“ der Vermerk in Schreibmafdhinenfchrift ein- zefütagt ift, ift fortab in Berfchr mit Oftpreußen nicht mehr uläfig. Seite 22: Finnland. Heute Faffung des Wbfjages: Zolipflidtige Brieffendungen: Sin Verkehr mit Finnland jind fortan gefehloffene Briefe ({aud Wertbriefe) mit zollpflichtigen: Inhalt zugelajien. Die Sendungen mitffen mit dem vorgefchriebenen grünen Zollzettel gekennzeichnet werden. Bevor ein Derarttiger Brief an den Empfänger ausgehändigt wird, fol die Poft diefen an die Zollbehörde zur Berzollung befördern. Die Abgabe fir die durch die Poft vermittelte Verzollung von Briefen mit zollpflichtigen Geagenitäuden beirägt 3 Wark 30 Wenn Fiir jeden Brief. Seite 28: Grokbrifannien. Zullabfertigung durch Spediteure: Um jede Verzögerung in der Beförderung der Waren zu vermeiden, beustigt der Spediteur neben der Faktura des Abfjenders, die für die Verzollung in England Bermendung findet, auch eine Zollautorifation des Smpfängers8, Dd. Dh. jeine rechtSgültige und unterfOriebene ESrflärung, daß der Spediteur berechtigt fei, in feinen Naynıen die Berzollung durchzuführen. €3 wird alfo in jedem Falle, wo eine dDer- artig generelle Zollautorifation -— auSgeftellt auf Den betreffenden Spediteur — bei dem englifjchen Singangs$- ‚ollanıt uch nicht hinterlegt ijt, notwendig, eine derartige Erflärung an den Spediteur einzufenden, Falls Der Empfänger auf die Anforderung des SpediteurS dieje Zoll- autorijation nicht unverzüglich einfendet, fo ft eine Ber- ‚daeruna Nicht zu Vermeiden. Seite 33- Halien. (€ ift unter „Hechnungen“ zu ergänzen: Poftpafeten braucht eine Hechnung uiOht mehr beigefügt jut werden, Dagegen ift fie bei Poftfradhtjtücden erforderlich. Unter „Begleitpapieren zu Poftjendungen“ Yt an Stelle von „1 Mechuunag“ zu feßen: „bei Boftfrachtitüicken 1 Mech- LEN Seite 41: Niederlande. Barendeflarationen: N n Entjprechend den niederländifchen Zollvorfchriften müiffen Einfuhrfendungen von in hHolländifcher Sprache verfaßten Warendeklarationen (Generakflaring) begleitet fein, Die auf für Ddiejen Zwed vorgejehenen Hormularen aus- Beftellt fein muß. Wenn dieje Deklaration vom Empfänger 1icht rechtzeitig vorgelegt werden kann, fo i{ft fie vom HbO- ’enbder dem Xrachtbrief beizufliagen. Seite 45: Borfuagal, a. Zu „RR Sfafturen‘“: | . . . EEE der Konfulatsfakturen ft folgendes 3 beachten: €$ it nur das anıtlicdhe Formular.zbenuBell, .. Sie onfulatsfakturen müffen in portfudielicher, fFramn- ‚Öftfcher, englifcher, fpanifcher oder itakienifcher Sprache efdriehben fein. Die Konfulatsfaktura i{t in Drei gleidhlautenden CSrem- Maren augszufjertigen und ordnunasSagemäß vom BVBerlader at unterfcreiben, ie Spalten miüffen ausgefüllt und jämtliche Angaben jemacht fein. ; „ le Konfulatsfakhuren müffen legbar mit Tinte oder nit Schreibmafchine und ohne Kehler oder irgqendivelche Menderungen gefchrieben fein. Yon den drei Eremplaren wird Das geftempelte Original an die Zollbchörde Des BeftimmungsSHajeng ge- andt, bag Duplikat dem Verlader ausgehändigt und Das Yriplitat mird im Konfulat aufbewahrt. Konfulatafakturen über Waren nach Portugal, den Azoren und Madeira können nur von Konful des Ber- cHiffungsShafen3 vifiert werden, gleichgültig, welches bie Serkunft der Ware ijt. Sollen die Waren auf dem Wege mgeladen merden, {fo ft das VBijfum von dem Konfuk des egten UnıfavehafenzZ zu erteilen. Alle Konfulatsfakturen miüjffen zwei Zage vor SEr- eihung des Vifums eingereicht werben. Werden fie an ‚inem Sonnabend eingereicht, fo werden fie am folgenden Dienstag zurückgegeben. Ein Beleg über das SCingangs- Jatımm und die Auglieferung der Konfukatsfaktura wich em Muntraaiteller überreicht. Bezüglich Der Konfulats- ‘aftırren jür die Azoren und Madeira müffen Diefe vom Berlader mindeftenz 24 Stunden vor Abgang des Dampfers ingereicht werden, damit die Originale dem Kapitän mit- jegeben werden können. Im andern Halle werden die Yafturen auf Koffen dez Verlader3 durch die Bolt gefandt, Die Aonfulatsfakturen Über auf dem Land-, Luft oder Boftiveae verfandten Waren werden {tet3 Durch die Poft jefandt. Die Originale der Konfulatöfakturen, welche bei Kla- jerung des DampferS fertig find, werden dem Kabitän nitgegeben. In diefem Falle wird dem VBerlader der auf yieje Kakturen bezahlte Portobetrag zurücvergütet, 68 wird feine Ronfulatsfaktura zur VBifierung auge: wunumen, menn mehr als 10 Tage feit der Klarierung des »ie Ladung übernehmenden Schiffes verftrichen find. Konfulatsfakturen find nicht erforderlich für Sen: ungen, deren Wert E3cuDo3 22 $ 50 Gold (— 103,50 RM} 1icht überichreitet. ton ulatsgebühren: Die Gebühr für Beglaubigung von Konfulatsfakturen Dbe- ‚xägt für Sendungen auf dem Seeweg ab 1. Februar 1928, äir Sendungen auf dem Yand- oder Yuftmea und für Boft- jendungen ab 1. Sanızar 1928; 3 Proz. des Wertes, mindefjtens SSc. 2 $ 25; für be- jimmte Lebensmittel und RKRohftoffie % Proz. vom Wert; für Tranfit-, Wiederausfuhr- oder Umlade- iendunaen MM Vroz. vom Wert. Seite 55: Tichehoflowatkei, Inter Frachivorfchriften {ft im erften Nbfag der le ‚u ftreichen und dafür zu feben: 8 lebte Sag Der Abjender hat im Frachtbrief den Befirderungsw zur Angabe der Srenzübernanasftatior S ;8 Staat vorzufchreiben. | bon Staat zu
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.