fullscreen: Tote und lebendige Wissenschaft

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lockern, daß nur noch die Grundzüge des Wirtschaften geregelt 
und gebunden sind. Wenn, wie heutzutage, nur bestimmt 
wird, innerhalb welcher Grenzen ein Arbeitsvertrag abge- 
scblossen werden darf (Achtstundentag, Sonntagsruhe, Jugend 
lichenarbeit, Frauenarbeit, Versicherungspflicht), dieser aber 
im übrigen frei ist; wenn ferner zwar Zollschutz, Frachten- 
schutz, Verwaltungsschutz, Steuerschutz und ähnliche öffent 
liche Wirtschaftspflege geübt wird, innerhalb dieser Grenzen 
aber der Verkehr nach außen wie im Innern frei ist — dann 
sind wohl gewisse Grundzüge der Eingliederung einer Arbeits 
kraft in die Unternehmerbetriebe, wie der Eingliederung der 
Unternehmungen in die Volkswirtschaft und Weltwirtschaft 
geregelt, aber die Gestaltung und Anwendung im Einzelnen 
bleibt ungegliedert und frei. Ebenso wenn bestimmt wird, 
daß eine Fabrik unter gewissen Voraussetzungen (bauliche 
Sicherheit, Nichtbeschädigung der Nachbarscbaft usf.) gebaut 
werden darf, so sind wohl gewisse Grundzüge der Fabriks 
gründung geregelt, das große Ganze solcher Unternehmungen 
aber frei („Gewerbefreiheit"). 
Wir nennen diesen Zustand zum Unterschiede von der stän 
disch gebundenen Wirtschaft die frei geregelte Wirtschaft; man 
könnte ihn auch die locker gebundene Wirtschaft, die grund 
zügig geregelte Wirtschaft oder die bewegliche Bindung der 
Wirtschaft nennen. 
Diese Wirtschaftsgestalt ist diejenige, welche uns in der 
Form von „Sozialpolitik", „Zollpolitik", „merkantilistischer 
Politik" und anderer systematischer Wirtschaftsförderung 
durch Staat und öffentliche Körperschaft als sog. ge 
mäßigter Kapitalismus" oder „regulierte Verkehrswirtschaft" 
in der Geschichte entgegentritt. Wir sehen diese Wirtschaft 
in den sog. kapitalistischen Zeitaltern der Geschichte immer wie 
der wirklich werden; und doch ist sie ihrem eigentlichen, innersten 
Wesen nach eine utopische Wirtschaftsform. Warum? 
O. Spann, Tote und lebendige Wissenschaft. 2. Aufl. 3
	        
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