Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
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werden könne, das formell in Livland jemals Kraft gehabt hatte.
Dass uns von keiner Revision der Schrägen rigischer Ämter
gemeldet wird, scheint diese Ausführungen zu unterstützen. Wohl
werden mehrere Ämter nach 1669 in Riga neu geschaffen; eine
Bestätigung der Schrägen schon vorhandener Ämter aber erfolgt
nur vier Mal, auch erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts und hat
somit wohl in anderer Veranlassung seinen Grund. Die schwedische
Regierung selbst wünschte, wie aus der im Anhänge mitgetheilteo
Entscheidung von 1681 hervorgeht, dass die Ordnung dem Magistrat
^^zum Richisclmtir^^ diene, „worauff der Magistrat bey allerhand
vorfalletiden Quaestionen reflectiren sollest ti7id sich sorveitt denen-
70id gleichstehe^i sollen^^.
Bleibt es somit unklar, ob die schwedische Regierung beab
sichtigte mit ihrer allgemeinen Skra-Ordnung auch die liv- und
estländische Handwerks-Verfassung umgestalten zu wollen, so hat
sie doch wiederholt Gelegenheit gehabt in die Ordnung der gewerb
lichen Verhältnisse einzugreifen.
In den mit der schwedischen Regierung nach der Eroberung
abgeschlossenen \'erträgen ist, soweit wir wissen, von den Hand
werkern nicht besonders die Rede. Ohne Zweifel wurde mit der
Bestätigung der bestehenden Rechte und Privilegien auch das
Zunftwesen aufrecht zu erhalten versprochen. Dass der Rath dieses
\’’ersprechen ernst nahm und bemüht war die städtischen Hand
werker zu schützen, ersieht man aus den Beschwerden, die er nu
Jahre 1637 über die Konkurrenz von Gewerbetreibenden im Schloss^
und in der Vorburg der Regierung vorstellig machte. Man muss
das Schriftstück im Einzelnen lesen, um zu ermessen, wie klägb^^j^
der Zunftgeist sich geberdete. Man versteht es nicht mehr, wie aU
den Wettbewerb dieser vereinzelten Schuster, Altflicker, BäckcH
Böttcher, Zimmerleute u. s. w. oder das Bierbrauen und BrotbackeH
seitens eines Lieutenants solches Gewicht gelegt werden konnt^'
dass man die städtischen Gewerbe durch sie für bedroht hieb-
Alle jene Handwerker sollten nur für das Bedürfhiss der Schloss
bewohner, nicht auch für die der städtischen Einwohner sorget'
Vielleicht war die Regierung bereit diese Klagen abzustellen, vie
leicht war sie gar nicht in der Lage den so leicht erklärliche*^
Übergriffen der Schlosshandwerker in die Gerechtsame der stäih*
sehen Amtsmeister zu wehren. Mit der einmaligen Beschwer*^^
von 1637 war die Verhandlung über dieses Thema noch oich