97
hebungsform bedingter Übelstand ist, daß der dazio consumo in den
kleineren Ortschaften vielfach dahin tendiert, den Charakter einer
Gewerbesteuer anzunehmen, deren Überwälzung auf die Konsumenten
unsicher ist. Auch ist die Steuer für die kleinen Geschäftsleute
lästig. Diese Mängel hat man gewiß nicht verkannt, indessen ist es
schwierig, eine Yerbrauchsbesteuerung in den kleinen Ortschaften in
befriedigender Weise technisch durchzuführen. Ungangbar wäre der
Weg, die Steuer bei dem Konsumenten direkt einzuheben. Nur die
Geschäftsbetriebe lassen sich wirksam überwachen und kontrollieren,
schon weil ihre Zahl relativ gering ist. Wollte man aber den dazio
consumo auf alle Warenverkäufer, also mit auf die Grossisten aus
dehnen, um auch die zahlungsfähigeren Schichten zu treffen, so stände
diesem Verfahren das Bedenken entgegen, daß eine Doppelbesteuerung
kaum immer zu vermeiden wäre, da die Grossisten regelmäßig nicht
direkt an die Konsumenten, sondern an die Detaillisten ihre Waren
absetzen. Der Konsum und nicht der Warenhandel soll belastet
werden.
3. Die Hauptbestandteile des gemeindlichen Oktroisystems
sind: 1. Zuschläge zu den staatlichen dazi di consumo; 2. die eigent
lichen kommunalen dazi di consumo (dazi proprii di consumo).
Beide Arten begegnen in den geschlossenen wie in den offenen Ge
meinden.
Die Zuschlagsdazi treffen ausschließlich die mit den staat
lichen dazi di consumo belasteten Yerbrauchsobjekte. Solche sind:
Getränke, und zwar Weine 1 ), Most, Alkohol, Schnaps und Liköre;
dann Fleisch und Schlachtvieh (Ochsen, Kühe, Kälber, Schweine,
Pferde, Ziegen, Schafe, dann gesalzenes Fleisch, Schweineschmalz);
ferner Eeis, Öle, Essig, Butter, Rindstalg, Zucker, Weintrauben (bei
über 2 kg) und Rosinen 2 ).
*) Auch die Weine und weinartigen Getränke, die einen nur geringen Grad
Alkohol enthalten, wie vinello (aus Trestern hergestellt), mezzovino, posca, agresto
sind daziopflichtig.
2 ) Die gesetzlichen Höchstsätze der staatlichen dazi di consumo in den ver
schiedenen Gemeindeklassen sind aus nachstehendem Tarife ersichtlich:
Getränke:
Einheit;
I.
Gemeindeklassen:
II. III.
Lire:
IV.
Wein und Essig
hl
7-
6 —
4-
3,50
Vinello, mezzovino, posca ed agresto
»
3,60
2,50
2,-
1,75
Most (nur in den comuni chiusi) „
A. Hoffmann, Kommunalbesteuerung in Italien.
6,30
4,50 3,60
7
3,15