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hältnisses der Wickler zu den Rollern resp. gesonderte Lohnzahlung 
vorgeschlagen. So ist im Aufsichtsbezirk Minden-Münster durch die 
Polizei-Verordnung vom 17. August 1854 bei 30 Mark Strafe die 
gemeinschaftliche Arbeit von Cigarren- und Tabakarbeitern ver 
miedenen Geschlechts in denjenigen Räumen, in welchen jugendliche 
Arbeiter beschäftigt sind, untersagt. Diese Bestimmung hat sich gut 
Gewährt und es ist seitens der Aufsichtsbeamten auf strenge Durchfüh 
rung derselben hingewirkt worden. „Eine nennenswerthe Schädigung der 
industrie ist hierdurch nicht veranlaßt worden, wenngleich nicht zu ver 
kennen ist, daß die Fabrikanten in der Wahl ihrer Arbeitskräfte etwas 
^schränkt sind." Im Aufsichtsbezirk Posen ist ebenfalls die Trennung der 
Geschlechter und die gesonderte Lohnzahlung zur Durchführung gelangt und 
Mt gute Erfolge auszuweisen. Auch im Aufsichtsbezirk Breslau-Liegnitz 
Mt sich die Trennung durchführen lassen, ob auch die gesonderte Lohn 
zahlung, wird nicht erwähnt. 
C. Beschränkung der Beschäftigung verheiratheter Frauen. 
Die Hausfrau und Mutter gehört an den häuslichen Herd, an die 
^Ļìege ihres Kindes; hier ist der Kreis ihrer Pflichten, mit denen die 
^gelmäßige Beschäftigung in der Fabrik nicht vereinbar ist. Diese Wahr 
st durch einen bestimmten Antrag zuerst zum Ausdruck gebracht zu 
loben, ist das Verdienst der Centrums-Fraction. Natürlich ist das 
àl nicht mit einem Schritt zu erreichen; deshalb beschränkte sich der 
^ņtrag zunächst auf die Forderung: „Verheirathete Arbeiterin 
nen dürfen in Fabriken nicht länger als sechs Stunden 
oglich beschäftigt werden." Der deutsche Reichstag hat denn 
ouch in den Arbeiterschutz-Beschlüssen der letzten Session (1887) die be 
sondere Schntzberechtigung und Schutzbedürftigkeit der ver 
soi ratheten Frau als solcher principiell anerkannt, indem er der 
ben wenigstens den Schutz, welcher den jungen Leuten (von 14 
16 Jahren) zu gute kommt — den zehnstündigen Maximal-Ar- 
kltstag — gewährt hat. 
Die Gefahren der Fabrikthätigkeit für Familienleben und 
. ìttlichkeit hat schon Bischof von Ketteler hochseligen Andenkens 
stiner denkwürdigen Ansprache auf der Liebfrauenhaide (Die Ar- 
Merbewegung und ihr Streben im Verhältniß zu Religion und Sitt- 
^chkeit. Mainz 1869. S. 16) im Anschluß an die Ausführungen von 
"Ul. Simon in ergreifender Weise geschildert. 
,. »Unsere ganze wirtschaftliche Organisation leidet an einem entsetz- 
îchen Fehler, welcher zugleich das Elend des Arbeiterstandes erzeugt 
111 "nr jeden Preis überwunden werden muß, wenn man nicht zu Grunde
	        
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