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Friedrich- Wilhelms -Elisabeth-Stiftung zu Königsberg.
Verhindert, der sechsten Säknlar-Feier der Stadt Königsberg in Person
beizuwohnen, bestimmten König Friedrich Wilhelm IV. und die Königin
Elisabeth mittelst Erlasses vom 15. September 1855 ein Kapital von
4000 Thlr. zn einer wohlthätigen Stiftung, welche das Gedächtniß
der Feier bleibend erhalten sollte. Es wurde genehmigt, daß eine
Stiftung zur Unterstützung und Versorgung arbeitsunfähiger und hülfs-
bedürftiger der Stadt angehörigen Handwerker begründet werde. Nach
den Statuten besteht die Unterstützung (welche auch Juden und Wittwen,
insofern die letzter» nach dem Tode des Mannes das Gewerbe selbst
ständig fortsetzen, zu Theil werden kann) in einer freien Wohnung und
in einer Geld-Unterstützung von monatlich 4 Thlr, für Männer und
3 Thlr. für Frauen. Außerdem erhält jede Stiftsperson alljährlich an
dem Tage, an welchem das Stadt-Jubiläum gefeiert worden (2. Septbr.)
2 Thlr. Bis dahin, daß die Stiftung in die Lage kommt, ein eigenes
Gebäude zu erwerben und in demselben freie Wohnung anzuweisen,
wird nur die Geld-Unterstützung gewährt. Die aufzunehmenden Per
sonen müssen ein Eintrittsgeld von 25. Thlr. (Frauen 18 Thlr.) er
legen. Zahlt eine Innung so viel, als das Eintrittsgeld beträgt, so
erlangt sie dadurch das Recht, einen geeigneten Gewerbsgcnossen resp.
dessen Wittwe zu einer Stiftsstelle in Vorschlag zu bringen, und der
Eintretende hat dann weiter kein Eintrittsgeld zu entrichten. Um das
Vermögen der Stiftung, welche bis auf 50 Stellen gebracht werden
soll, zu vergrößern, sollen einstweilen um ş der nach Abzug der
Verwaltungskostcn übrigbleibenden Revcnüen verwendet werden. Das
Vorsteher-Amt der Stiftung besteht aus Handwerkern, die nächste Auf
sicht führen die Jnnungs-Aeltesten unter Hinzutritt eines Magistrats-
Mitgliedes , die Oberaufsicht der Magistrat. Die Stiftung hat be
schränkte Korporations-Rechte.
Friedrich-WilhelmS-FondS,
bei der jüdischen Armcn-Kommission zu Berlin auS einem Legate Königs
Friedrich Wilhelm III. von 500 Thlr. gebildet. Die Zinsen werden
alljährlich zu gleichen Theilen an zwei jüdische unbescholtene Bürger
vertheilt, denen die Verrichtung eines Seelengebcts in der Synagoge
am Sterbetage des Königs obliegt.
Friedrich-WilhelmS-Gymnasium zu Berlin.
In seinem ersten Entstehen ein Theil der Real-Schule, führte cs den
Namen Pädagogiuni, wurde 1797 für eine selbstständige Anstalt erklärt
und erhielt den Namen von Friedrich Wilhelm II., der ihr einen Zu
schuß von 4000 Thlr. gewährte. Friedrich Wilhelm HI. ließ (1808)
das heutige Gymnasium erbauen. Für Schüler bedürftiger Eltern giebt
es Freistellen: auch hat die Anstalt ein Legat von OclrichS (s. d.), und
seit 1830 einen „Königlichen Fonds", welcher das Provinzial-Schul-Kollc-
gium in den Stand setzt, jährlich 500 Thlr. an Universitäts-Stipendien zu
verleihen. Ferner besteht ein Vermächtnis der Tochter des Ober-Konsistorial-
raths Nolle (1846) von 2000 Thlr. zu Stipendien und ein Fonds zu