Die neunte Hauptverlammlung.
Oz sind wieder ernste Aufgaben an uns herangetre-
ten. Der Justizminister Dr. Schönste dt hatte
dem Bunde zu meinen Händen am 10. Dezember 1897
neue Entwürfe eines Reichsgesetzes betreffend die Siche-
rung der Bauforderungen und eines preußischen Aus-
führunggesetzes nebst Begründungen übersandt.*) Wir
mußten Stellung zu diesen Entwürfen nehmen und der
Vorstand hat am 20. Januar 1898 den Beschluß gefaßt,
mich zu ersuchen, die Kommission, die unsere Vorschläge
ausgearbeitet hatte, wieder einzuberufen. Die Gesetzent-
würfe sollten sorgfältig geprüft und dem Justizminister
dann unser Gutachten übermittelt werden. Die Kom-
mission ist demnächst zusammengetreten, und hat ende
März 1898 ihre Arbeiten abgeschlossen. Der Berliner
Innungausschuß hatte sich dabei durch zwei Delegierte
Jessel und Völker vertreten lassen. Außerdem ist Otto-
mar Beta zu den Beratungen zugezogen worden. Unser
Gutachten ist am 22. April 1898 dem Justizminister über-
geben worden.
I? 2. April 1898 hat die neunte Hauptversammlung
des Bundes stattgefunden. Es ist die letzte in meiner
achtjährigen Amtsdauer als Vorsitzender gewesen. Der
Geschäftbericht konnte, weil ich mich im letztem Jahr
Krankheit halber monatelang im Süden aufgehalten
hatte, nur kurz ausfallen. Es waren nur zwei wichtige
Ereignisse hervorzuheben. Das erste war die Gründung
eines Verbandes der auf der Grundlage des gemein-
schaftlichen Eigentums errichteten Baugenossenschaften ge-
wesen, dessen Leitung Professor Dr. H. Albrecht über-
nommen hatte, der als Nachfolger des Geheimrat Dr.
Julius Post Leiter der Zentralstelle für Volkswohlfahrt
») Freese. Das Pfandrecht der Bauhandwerker. S. 314.
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