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prodiicte gehabt hätten, hätte ihre Grundrente sich nicht zu
der gegenwärtigen Höhe hinaufschwingen können, denn die ge
ringeren oder entlegneren Grundstücke wären nicht zur Cultur
herangezogen worden.
Folge hauptsächlich dieser beiden grossen Eigenschaften
der Grundrente ist, dass in den geordneten Culturwirthschaften
die Grundrente die beliebtere Form des Privateinkommens ge
worden ist, und dass der Kaufpreis der angeeigneten Natur
kräfte nach einem niedrigeren Zinsfusse als der landesübliche
berechnet wird.
Das Entgegengesetzte tritt wiederum ein bei einem schlecht
organisirten, unruhigen Staatswesen. Der Grund und Boden
lässt sich weder verbergen, noch fortschaffen; er bleibt dem
Steuerdrücke, den Ueberschreitungen der Kriege und Revolu
tionen, den Missbrauchen einer schlechten Rechtspflege preis-
gegeben. Der Grundbesitz wird deshalb hier nach einem
höheren Ziusfusse als der landesübliche capitalisirt, und die
flüssigen Capitalien werden vorwiegend gesucht. Diese können
dann in den ruhigeren Zeiten im Lande selbst productiv ange
legt werden, während sie sich in schlechten Zeiten leicht ver
bergen lassen oder ins Ausland flüchten können.
Der Einfluss, den diese Eigenschaften der Grundrente auf
die Grundbesitzerclasse im Ganzen ausüben, ist folgender Art:
Die Grundbesitzerclasse wird conservativ; sie hat grosse
Scheu vor allen politischen und wirthschaftlichen Umwälzungen,
und sucht daher die bestehende Ordnung und die Stabilität des
Staates möglichst zu erhalten; ihre Geschäftskenntniss ist
meistentheils beschränkt; Ueberspeculationen und Schwindelge
schäfte sind ihr gewöhnlich fremd.
Ihr specieller Einfluss aber auf die Gross- und auf die
Klein-Grundbesitzer ist ein durchaus verschiedener.