Full text: Répertoire des administrateurs & commissaires de société, des banques, banquiers et agents de change de France et de Belgique

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direkt oder indirekt dem Konsumenten zugute. Von seinem Stand 
punkt aus ist die konsumgenossenschastliche Gütervermittlung die vor 
teilhafteste. Sie allein schützt ihn vor Fälschung, unrichtigem Gewicht 
und jeder anderen Uebervorteilung; die Konsumgenossenschaft hat das 
größte Interesse daran, die Willkür der Produzenten, wie sie beson 
ders in den Kartellen zum Ausdruck kommt, einzudämmen. Vor 
allen Dingen kann sie niemals selbst eine den Konsumenten ungün 
stige Preispolitik treiben; dagegen wäre eine Preiskonvention der 
Filialbetriebe nicht ausgeschlossen. Die Konsumgenossenschaft ver 
mittelt nur dort, wo Bedarf ist; die Konsumgenossenschaft verschwen 
det auch niemals ihre Kräfte, sie vertritt damit die Interessen der 
gesamten Volkswirtschaft; die Begriffe privatökonomisch und sozial 
ökonomisch fallen bei ihr zusammen. In der konsumgenossenschaft 
lichen Gütervermittlung ist und geschieht alles, wie der Konsument 
es will und wie weit er die Kosten dafür tragen will: einfach und 
vornehm,, bequem und weniger bequem, luxuriös und dürftig; nur 
wo die vernünftigen Grenzen nach oben oder unten überschritten 
werden, sucht eine uneigennützige Verwaltung den Konsumenten zu 
etwas besserem zu erziehen. Wo die Verwaltung dabei noch von 
Sachverständigen für Hygiene usw. unterstützt würde, wäre die kon 
sumgenossenschaftliche Gütervermittlung vollkommen. Damit wäre 
„der letzte einzige Zweck alles Wirtschaftens, die vernünftige Be 
friedigung aller gesunden Bedürfnisse des Volkes"^) erreicht. 
Trotz dieser Vorteile muß die konsumgenossenschaftliche Güter 
vermittlung aber nicht unbedingt Sieger im Konkurrenzkämpfe mit 
dem kapitalistischen Warenvertrieb bleiben. Hirsch führt an, daß 
die Verfügungs- und Handlungsfreiheit der leitenden 
Personen in der Konsumgenossenschaft geringer sei als in den privaten 
Betrieben. Wir sahen schon früher, daß die Handlungsfreiheit des kon 
sumgenossenschaftlichen Einkäufers eine sehr weitgehende ist. Wollte 
man auch ursprünglich die Rechte des Einkäufers stark einschränken, so 
mußte man doch allmählich, wollte man nicht zurückbleiben, ihm 
eine immer größere Handlungsfreiheit gewähren. Heute steht wohl 
deni konsumgenossenschaftlichen Einkäufer nichts mehr im Wege, 
ebensogut Konjunkturen auszunutzen wie sein kapitalistischer Kol- 
s) Benno Jaroslaw, „Normative Warenkunde" in Schröters Zeit 
schrift „Der Kaufmann und das Leben" S. 46, Die interessanten Ausfüh 
rungen in diesem Artikel, wo der Verfasser der heutigen deskriptiven Waren 
kunde die normative Warenkunde, das was sein soll, gegenüberstellt, werden 
nicht in Beziehung zur konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung gebracht; 
die aufgestellten Forderungen wären aber dort am leichtesten durchführbar.
	        
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