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Der Aktionär ist also in den meisten Fällen durch
grössere Interessen an die Gesellschaft gefesselt, als seine
Einlage darstellt. Zu den Vermögensrechten tritt noch der
ganze Komplex der Verwaltungsrechte 1 ) und die ganze
Reihe der mitgliedschaftlichen Sonderrechte, welche den
Aktionären nicht entzogen werden dürfen. Der gesamte
Wert aller dieser Ansprüche und Befugnisse ist oft viel
beträchtlicher als der Nominalwert der Aktie und findet
seinen Ausdruck im Agio, womit die Aktie gehandelt wird.
Wird nun die Aktiennatur der Genussscheine bestritten 2 ),
so verliert der Aktionär alle die genannten Rechte und
Befugnisse bis auf die vermögensrechtlichen Ansprüche,
und auch diese werden noch beeinträchtigt. Es darf des
fernem auch in keinem Fall aus dem Auge gelassen wer
den, dass es sich bei der allmählichen Rückbezahlung des
Aktienkapitals sehr oft um Fortbestand des Unternehmens
handelt und dass ohne Aktionäre eine Aktiengesellschaft
nicht weiter bestehen kann. Das österreichische Aktien
regulativ hat für Österreich in dem von uns oben vertre
tenen Sinne entschieden. Es ist auch nicht zu bezweifeln,
dass die Gesetzgebung anderer Staaten auf dieser nun
betretenen Bahn folgen wird.
’) Bachmann, 1. c., 90 ff. Das Stimmrecht, das Recht der Teil
nahme an der Generalversammlung, die Minderheitsrechte (Unter-
suchungs-, Berufungs-, Anfechtungsrecht etc.).
2 ) Behrend, der — wie schon Klemperer, 1. e., 47 gezeigt hat —
mit sich selbst im Widerspruch ist, sagt z. B. 784, Anm. 6: «In einem
gewissen Widerspruche damit, dass das Aktienrecht aus einer
Kapitalsbeteiligung hervorgeht, stehen die an Stelle heimgezahlter
Aktien gewährter Genussscheine. Indes ist über diesen Widerspruch
hinwegzukommen.» S. 889, Anm. 6 aber sagt er: «Nach deutschem
Aktienrecht ist aber nicht möglich, den Genussscheinen die Eigen
schaft von Aktienurkunden zuzuerkennen, denn die Aktie stellt die
Beteiligung mit der Einlage am Grundkapital dar. Actions gratuites
kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Diese Beteiligung ist fort
gefallen, nachdem die Einlage heimbezahlt ist.