Full text: Zur Wertzollfrage

50 
Indessen ist die konsularische Beglaubigung lediglich 
ein unerläßlicher Ersatz dafür gewesen, daß die Ge 
schäftsbücher der ausländischen Verkäufer dem Einblicke 
der deutschen Zollbehörde, die Verkäufer selbst der An 
wendbarkeit der deutschen Strafvorschriften entzogen sind. 
Es ist daher ganz berechtigt, daß auch Wertanmeldungen 
auf Grund konsularisch beglaubigter Rechnungen, unbe 
schadet dieser konsularischen Beglaubigung, keine Vorzugs- 
behandlung vor Wertanmeldungen auf Grund von Rech 
nungen deutscher Verkäufer genießen. Demzufolge ist es 
den Zollbeamten unbenommen, trotz der konsulari 
schen Beglaubigung der Rechnung Zweifel an der 
Zulänglichkeit der Wertanmeldung bei dem Prüfungs 
amte zur Geltung zu bringen, so daß auch in diesem Falle 
nach einer Unzulänglichkeitserklärung durch das Prüfungs 
amt das Ankaufsrecht des Reiches ausgeübt werden kann. 
Mit der Einführung der konsularischen Beglaubigung 
für ausländische Rechnungen hatte der Antrag 14 den 
Kreis der Sicherungen für die wirksame Anwendung des 
neuen Systems geschlossen. Von einer steuerlichen Kon 
trolle der Herstellung und des Vertriebes der Tabak- 
erzeugnisse konnte danach Abstand genommen werden. 
Die Bedenken, die von jeher gegen die mit jeder Fabrikat 
steuer verbundenen Vetriebskontrollen gerichtet waren, 
mußten auf diese Weise dahinfallen. 
* * 
*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.