fullscreen: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Gewinn- and Verlust-Konto. 
stände selbsttätig erkennbar zu machen oder ihr entgegenzu 
treten. Jede Buchführung, auch die doppelte, ist nur ein Werk 
zeug in den Händen des Unternehmers; sie bewertet die wirt 
schaftlichen Ereignisse und Handlungen, die Vermögens- und 
Schuldenteile nicht selbsttätig (S. 3), bringt Werturteile auto 
matisch zum rechnungsmäßigen Ausdruck. Die rechnerische 
Richtigkeit der Ergebnisse der doppelten B. ist von der ordnungs 
mäßigen digraphischen Verbuchung abhängig; die materielle 
Richtigkeit ist bedingt durch die Werturteile, die sie zum Aus 
druck bringt. Ein korrekter Rechnungsmechanismus kann 
seinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Inhalte nach durchaus 
falsch sein (S. 50). 
3. Da die Erfolgszahlen der Gewinn- und Verlust-Rechnung 
von den Wertansätzen der Vermögensbestände im Inventar ab 
hängig sind, so unterscheidet sie auch nicht zwischen realisierten, 
wirklich verdienten Gewinnen und tatsächlichen Verlusten und 
den nur buchmäßigen, rechnungsmäßigen Erfolgen {Buchgewinne) 
Theoretisch besteht die Möglichkeit, beide zu trennen, beispiels 
weise durch Übertragung des Buchgewinnes oder -Verlustes auf 
ein zweckmäßig benanntes Konto x ), das durch Gewann und 
Verlust-Konto (oder Bilanz-Konto) zum Abschluß gebracht 
wird. Die praktische Durchführbarkeit solcher Rechenkünste 
richtet sich nach dem Einzelfall. 
4. Wir halten die Bezeichnung „Gewinn- und Verlust-Konto^ 
— mit Schrott a. a. 0. S. 250 — für unzutreffend: es ist eine Be 
rechnung des Aufwandes und des Ertrages der Wirtschaft sowie 
der Gewinne und Verluste, die zutreffender als Erfolgsbilanz- 
Konto, Ertragsbilanz-Konto (im Gegensatz zum Vermögens- 
bilaaz-Konto) bezeichnet wird. Die übliche Benennung des 
Kontos deckt seinen Inhalt nicht. 
Die Ermittlung des Wirtschaftserfolges ist handelsrechtlich 
für den Einzelkaufmann nicht obligatorisch; für Gewinnver 
teilungsgesellschaften hingegen ist die Berechnung des Erfolges, 
vielfach auch eine Gewinn- und Vei’lustrechnung vorgeschrieben 
1) Favre, a. a. O. S. 433 überträgt nichtrealisierte buchmäßige Ge 
winne auf ein Konto „beneficos ä distribuer“; „Konto nicht realisierter 
Gewinne“ bei Kovero, Die Bewertung der Vermögensgegenstände. Berlin 
1911. S. 204 f.
	        
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