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Gewinn- and Verlust-Konto.
stände selbsttätig erkennbar zu machen oder ihr entgegenzu
treten. Jede Buchführung, auch die doppelte, ist nur ein Werk
zeug in den Händen des Unternehmers; sie bewertet die wirt
schaftlichen Ereignisse und Handlungen, die Vermögens- und
Schuldenteile nicht selbsttätig (S. 3), bringt Werturteile auto
matisch zum rechnungsmäßigen Ausdruck. Die rechnerische
Richtigkeit der Ergebnisse der doppelten B. ist von der ordnungs
mäßigen digraphischen Verbuchung abhängig; die materielle
Richtigkeit ist bedingt durch die Werturteile, die sie zum Aus
druck bringt. Ein korrekter Rechnungsmechanismus kann
seinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Inhalte nach durchaus
falsch sein (S. 50).
3. Da die Erfolgszahlen der Gewinn- und Verlust-Rechnung
von den Wertansätzen der Vermögensbestände im Inventar ab
hängig sind, so unterscheidet sie auch nicht zwischen realisierten,
wirklich verdienten Gewinnen und tatsächlichen Verlusten und
den nur buchmäßigen, rechnungsmäßigen Erfolgen {Buchgewinne)
Theoretisch besteht die Möglichkeit, beide zu trennen, beispiels
weise durch Übertragung des Buchgewinnes oder -Verlustes auf
ein zweckmäßig benanntes Konto x ), das durch Gewann und
Verlust-Konto (oder Bilanz-Konto) zum Abschluß gebracht
wird. Die praktische Durchführbarkeit solcher Rechenkünste
richtet sich nach dem Einzelfall.
4. Wir halten die Bezeichnung „Gewinn- und Verlust-Konto^
— mit Schrott a. a. 0. S. 250 — für unzutreffend: es ist eine Be
rechnung des Aufwandes und des Ertrages der Wirtschaft sowie
der Gewinne und Verluste, die zutreffender als Erfolgsbilanz-
Konto, Ertragsbilanz-Konto (im Gegensatz zum Vermögens-
bilaaz-Konto) bezeichnet wird. Die übliche Benennung des
Kontos deckt seinen Inhalt nicht.
Die Ermittlung des Wirtschaftserfolges ist handelsrechtlich
für den Einzelkaufmann nicht obligatorisch; für Gewinnver
teilungsgesellschaften hingegen ist die Berechnung des Erfolges,
vielfach auch eine Gewinn- und Vei’lustrechnung vorgeschrieben
1) Favre, a. a. O. S. 433 überträgt nichtrealisierte buchmäßige Ge
winne auf ein Konto „beneficos ä distribuer“; „Konto nicht realisierter
Gewinne“ bei Kovero, Die Bewertung der Vermögensgegenstände. Berlin
1911. S. 204 f.