fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

— 356 — 
im In- oder Auslande gewachsen war, da man sich sagte, dass, weil 
der Bedarf Deutschlands im Inlande nicht mehr völlig gedeckt wurde, 
für das ausgeführte Mehl doch entsprechende Quantitäten mehr vom 
Auslande bezogen werden würden, damit also die Zolleinnahmen 
nicht beeinträchtigt werden könnten. Diese Erkenntnis führte dazu, 
aoch einen Schritt weiter zu gehen und die Beseitigung des Identitäts- 
nachweises auch für das Getreide auszusprechen. War Weizen vom 
Auslande in einen deutschen Hafen gebracht und verzollt, so musste 
man natürlich diesen Zoll zurückzahlen, wenn derselbe Weizen wieder 
über die Zollgrenze hinausbefördert wurde, man hätte sonst einen 
Durchfuhrzoll erhoben, was nicht in der Absicht lag. Schon 
vorher hatte man in Frankreich die Einrichtung der Titres d’acquits 
ä caution getroffen, d.h. man stellte bei der Einfuhr eines verzollten 
Artikels eine Anweisung oder einen Begleitschein über. den gezahlten 
Zoll aus, für welchen bei Ausfuhr des Artikels auch an einem anderen 
Orte die Rückzahlung, sei es vollständig, sei es teilweise erfolgte. In 
Deutschland kehrte man die Sache um, und gewährt bei der Ausfuhr 
von Getreide eine Bescheinigung darüber, welche nun dem Inhaber die 
Berechtigung erteilt, ein gleiches Quantum derselben Getreideart auch 
an einen anderen Grenzorte zollfrei einzuführen. Diese Scheine werden 
dann von dem Exporteur gegen einen mässigen Nachlass an Importeure 
verkauft, wodurch die Ausgleichung ermöglicht ist. Diese Massregel 
hat eine allgemeine volkswirtschaftliche Bedeutung gewonnen. Der 
Osten Preussens, der mehr Getreide produziert als er bedarf, war bis 
dahin genötigt, seinen Ueberschuss per Bahn nach Mittel- und Süd- 
leutschland zu verfrachten, da ihm der Export auf dem Seewege 
durch den bedeutenden Zoll, der das Getreide im Inlande höher im 
Preise hielt, als im Auslande abgeschnitten war. Sobald nun der Iden- 
äütätsnachweis beseitigt war, konnten die östlichen Provinzen wieder ihr 
Produkt auf dem Seewege dem Auslande zuführen, da sie den Zoll 
Jurch Verkauf der Ausfuhrscheine ausgezahlt erhielten. Erst hierdurch 
gelangte im Osten die Wirkung des Zolles auf den Preis zur vollen 
Geltung. Die Agrargegenden, denen eine Preiserhöhung besonders zu 
wünschen war, erlangten dieselbe nun dem Zoll entsprechend. Die 
arleichterte Einfuhr von Getreide auf Grund der vom Osten erlangten 
[mportscheine kam wiederum dem industriellen Westen zu gute, wäh- 
‚end Mitteldeutschland davon unberührt blieb. 
Wo aber die Durchfuhr grössere Dimensionen angenommen hat 
und der Identitätsnachweis wegen der Schwierigkeit der Qualitätsbe- 
stimmungen etc. nicht aufgegeben werden kann, ist zur Erleichterung 
des Verkehrs die Einrichtung von Freilagern oder Freihäfen er- 
forderlich, um die unverzollte Lagerung der Waren für längere Zeit zu 
armöglichen und dem Eigentümer freie Hand zu lassen, ob er die Ware 
wieder ins Ausland führen oder dem Inlande überantworten will, ohne 
‚hm durch Vorerlegung des Zolles Kosten zu verursachen. 
Eine ähnliche Bedeutung wie die. Ausfuhrvergütung hat der soge- 
Veredlungs- nannte „Veredelungsverkehr“, nach welchem Ware zollfrei eingeführt 
verkehr, werden kann, die nachweislich wieder exportiert werden soll, sobald 
sie einem weiteren Fabrikationsprozesse und damit einer Veredelung 
unterworfen ist, Das geschieht z. B. bei gebleichten Baumwollenzeugen, 
welche in die Kattundruckereien eines anderen Landes gebracht werden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.