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im In- oder Auslande gewachsen war, da man sich sagte, dass, weil
der Bedarf Deutschlands im Inlande nicht mehr völlig gedeckt wurde,
für das ausgeführte Mehl doch entsprechende Quantitäten mehr vom
Auslande bezogen werden würden, damit also die Zolleinnahmen
nicht beeinträchtigt werden könnten. Diese Erkenntnis führte dazu,
aoch einen Schritt weiter zu gehen und die Beseitigung des Identitäts-
nachweises auch für das Getreide auszusprechen. War Weizen vom
Auslande in einen deutschen Hafen gebracht und verzollt, so musste
man natürlich diesen Zoll zurückzahlen, wenn derselbe Weizen wieder
über die Zollgrenze hinausbefördert wurde, man hätte sonst einen
Durchfuhrzoll erhoben, was nicht in der Absicht lag. Schon
vorher hatte man in Frankreich die Einrichtung der Titres d’acquits
ä caution getroffen, d.h. man stellte bei der Einfuhr eines verzollten
Artikels eine Anweisung oder einen Begleitschein über. den gezahlten
Zoll aus, für welchen bei Ausfuhr des Artikels auch an einem anderen
Orte die Rückzahlung, sei es vollständig, sei es teilweise erfolgte. In
Deutschland kehrte man die Sache um, und gewährt bei der Ausfuhr
von Getreide eine Bescheinigung darüber, welche nun dem Inhaber die
Berechtigung erteilt, ein gleiches Quantum derselben Getreideart auch
an einen anderen Grenzorte zollfrei einzuführen. Diese Scheine werden
dann von dem Exporteur gegen einen mässigen Nachlass an Importeure
verkauft, wodurch die Ausgleichung ermöglicht ist. Diese Massregel
hat eine allgemeine volkswirtschaftliche Bedeutung gewonnen. Der
Osten Preussens, der mehr Getreide produziert als er bedarf, war bis
dahin genötigt, seinen Ueberschuss per Bahn nach Mittel- und Süd-
leutschland zu verfrachten, da ihm der Export auf dem Seewege
durch den bedeutenden Zoll, der das Getreide im Inlande höher im
Preise hielt, als im Auslande abgeschnitten war. Sobald nun der Iden-
äütätsnachweis beseitigt war, konnten die östlichen Provinzen wieder ihr
Produkt auf dem Seewege dem Auslande zuführen, da sie den Zoll
Jurch Verkauf der Ausfuhrscheine ausgezahlt erhielten. Erst hierdurch
gelangte im Osten die Wirkung des Zolles auf den Preis zur vollen
Geltung. Die Agrargegenden, denen eine Preiserhöhung besonders zu
wünschen war, erlangten dieselbe nun dem Zoll entsprechend. Die
arleichterte Einfuhr von Getreide auf Grund der vom Osten erlangten
[mportscheine kam wiederum dem industriellen Westen zu gute, wäh-
‚end Mitteldeutschland davon unberührt blieb.
Wo aber die Durchfuhr grössere Dimensionen angenommen hat
und der Identitätsnachweis wegen der Schwierigkeit der Qualitätsbe-
stimmungen etc. nicht aufgegeben werden kann, ist zur Erleichterung
des Verkehrs die Einrichtung von Freilagern oder Freihäfen er-
forderlich, um die unverzollte Lagerung der Waren für längere Zeit zu
armöglichen und dem Eigentümer freie Hand zu lassen, ob er die Ware
wieder ins Ausland führen oder dem Inlande überantworten will, ohne
‚hm durch Vorerlegung des Zolles Kosten zu verursachen.
Eine ähnliche Bedeutung wie die. Ausfuhrvergütung hat der soge-
Veredlungs- nannte „Veredelungsverkehr“, nach welchem Ware zollfrei eingeführt
verkehr, werden kann, die nachweislich wieder exportiert werden soll, sobald
sie einem weiteren Fabrikationsprozesse und damit einer Veredelung
unterworfen ist, Das geschieht z. B. bei gebleichten Baumwollenzeugen,
welche in die Kattundruckereien eines anderen Landes gebracht werden