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Giro-Obligo, Akzepte.
Aktiva
Schlußbilanz
Passiva
Bedingte Forderungen:
Guthaben an Debitoren für
laufende Tratten
(Wechselbestand,falls derWech-
sel nicht begeben ist
Bedingte Verbindlichkeiten;
Nicht verfallene Wechsel auf
5000 die Debitoren
5000)
5000
2. Fall: Beigel (Z. f. B. 1903, S. 170 ff. 1 ) will das Problem
der Giroverbindlichkeiten — siehe II. Band, Sachregister — wie
folgt lösen. Bei der Begebung eines Rimessenwechsels wird das
Wechsel-Konto erkannt zu Lasten des Kontokorrent-Kontos;
überdies werden ein Nachmänner-Konto und ein Vormänner-
Konto errichtet. Dem letzten Konto wird der Nennwert des
indossierten Wechsels belastet, dem Nachmänner-Konto gut
geschrieben. Wird die Regreßpflicht wegen Einlösung durch den
Akzeptanten nicht wirksam, „was durch die im Wechsel-Skontro
festgehaltenen Termine leicht (?) zu übersehen ist“, so findet
eine Rückbuchung auf Vor- und Nachmänner-Konto statt. Die
Buchungen im Falle der Regreßzahlung oder eines zahlungs
unfähigen Regreßschuldners mit Hilfe dieser beiden Konten sind
einfach abzuleiten. «
3. Fall: Rechnungsmäßige Scheidung zwischen Trauen
(nicht akzeptierte Schuldwechsel) und Akzepte des Unter
nehmers 2 ). a) Der Aussteller zeigt die Ausschreibung der Tratten
an. b) Diese Tratten werden später zur Annahme vorgelegt und
akzeptiert, c) Einlösung eines Akzepts am Verfalltage.
Übertrag Tratten-Konto Avisiert Einlösung Akzepten-Kto.
Zahlpn)
b) An Akzepten-
a) Kreditoren-
c) Kassen-Kto.lg
b) Tratten-Kto.
Kto 5000
Konto .. 8000
Bank-Kto.
5000
Bilanz... 3000
Bilanz 2000
Schlußbilanz.
Passiva
Akzepte 2000
Tratten 3000
*) Vgl. auch Reisch-Kreibig, I. Band, S. 239.
s ) Schiebe-Odermann, Lehre von der Buchhaltung, 13. Aufl., Leipzig
1391, S. 174.