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für ihre Rechnung ausprägen zu lassen, soweit diese Münzstätten nicht für
das Reich beschäftigt sind. Aus 1 Pfund fein Gold sollten Goldmünzen im
Betrage von 1395 RM geprägt werden unter Berechnung von 3 RM Präge
gebühren; der Einlieferer erhielt also 1392 RM, d. h. den gleichen Betrag
wie bei der Reichsbank. Da aber die Reichsbank den Gegenwert sofort
nach erfolgter Prüfung zahlt, auf das auf dem Transport befindliche Gold
sogar zinsfrei Vorschüsse gewährt, die Münze hingegen die von ihr gegen
eingeliefertes Metall geprägten Goldstücke erst nach Monaten aushändigt,
so wanderte alles ins Land einströmende Gold zur Reichsbank, die, als die
einzige Private, die Prägungen bei den Münzanstalten nach Bedarf vor
nehmen ließ. Die Reichsbank kauft Gold in Barren mit einem Feingehalt
von wenigstens 800/1000, wenn der Feingehalt durch Beibringung von
Probierscheinen einer deutschen Münzstätte oder staatlichen Probieranstalt
nachgewiesen, oder wenn es mit Probierscheinen geliefert wird, die von
vertrauenswürdigen privaten Probieranstalten ausgestellt sind. Auf
Gold mit geringerem Feingehalt als 800/1000 wird ein den tatsäch
lichen Scheidekosten entsprechender Abzug gemacht.
Für den Goldbarrenhandel sind die Usancen des Londoner Mark
tes, der der Weltmarkt für Gold ist, maßgebend. Dampferlinien nach allen
Teilen der Erde nehmen in englischen Häfen ihren Ausgang oder laufen
solche an. Für überseeische Goldtransporte bildet daher London einen
näheren Richtpunkt als die anderen kontinentalen Plätze. In London gibt
es für den Goldhandel einen offenen Markt, wo Gold nicht allein jeder
zeit verkäuflich, sondern auch erhältlich ist. Dies liegt daran, daß zwei
der ergiebigsten Goldproduktionsländer, Australien und Transvaal, in ge-
wisser politischer und wirtschaftlicher Abhängigkeit von England stehen, und
daß die südafrikanischen Minen meist englisches Besitztum sind.
Der Preis für Gold wird in London für die Unze Feingold notiert,
und auch der Londoner Goldpreis, der gemäß § 2 der Verordnung zur
Ausführung des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken vom 20. Juni
1923 in Deutschland veröffentlicht wird, bezieht sich auf Feingold,
nicht auf Standardgold. Die Notiz lautete z. B.:
London, Goldpreis vom 5. Juli 1937: Für 1 Unze Feingold 110 sh 6 d, in
deutscher Währung 86,7588 RM, für 1 Gramm Feingold demnach 51,2061 xenes,
in deutscher Währung 2,78936 RM.