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Zalz-Produktion und salz-Verbrauch auf den Kopf der mittleren Bevölkerung p.
Jahr.
Mittlere Bevölkerung
in Württemberg.
Salz-Produktion
pro Kopf.
Salz-Verbrauch
pro Kopf.
1887
2 014 800
kg
89,5
95,3
kg
14,4
1888
2 024 500
13,0
1889
2 030 800
101,8
95,8
12,0
1890
2 035 500
12,4
1891
2 042 500
108,5
15,8
1892
2 049 600
109,9
12,0
1893
2 055 400
106,3
11,9
1894
2 063 400
104,7
11,9
1895
2 075 900
113,0
11,8
1896
2 092 700
121,2
12,0
1897
2110 000
128,3
12,1
1898
2126 900
128,0
11,8
1899
2 146 100
129,2
12,7
1900
2 163 700
129,0
12,5
1901
2 184 600
137,3
12,5
1902
2 212 300
142,3
13,1
1903
2 239 000
146,9
14,5
1904
2 265 200
156,2
19,1
1905
2 291 500
166,9
18,4
1906
2 318 800
148,8
18,1
liche Grenzen gebunden. So hängt die Entwicklung der Salzindustrie eines
Landes, und das gilt auch für Württemberg, von der Ausdehnung von Industrie
und Gewerbe ab, da beide den Salzverbrauch eines Landes in entscheidender
Weise beeinflussen.
5. Kapitel.
Air Kal? Besteuerung.
Die Geschichte der Salzsteuer setzt in Württemberg verhältnismäßig spät
ein. Als eine der Ursachen dieser Erscheinung dürfte zweifellos der damals
hohe Salzpreis und der hiermit verbundene geringe Salzgebrauch anzusprechen
sein. Als erstes historisches Dokument in der Württembergischen Salzbesteuerung
tritt uns das „Landschaftliche Ausschreiben" vom 5. August 1629 entgegen,
welches vom „Verordneten großen Ausschuß gemeiner Prälaten und der Land
schaft in Württemberg" erlassen worden war. Dieses „Landschaftliche Aus
schreiben" ordnete jedoch nur die Besteuerung der Salzhändler an; in welcher
Form und Hohe diese Besteurung erfolgen sollte, wird nicht gesagt. In der
weiteren geschichtlichen Entwicklung der Salzbesteurung in Württemberg ist dann
die „Erste Accise-Ordnung vom Jahre 1638" zu erwähnen, welche durch den
Herzog Eberhard von Württemberg nach dem Landtagsschluß vom 15. November
1638 erlassen wurde. In dieser „Accise-Ordnung" heißt es wörtlich im Ab
schnitt 10 1 2 ):
1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrgang 1906/07
Seite 160.
2) Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze. Tübingen 1839. Bd. XVIII. S. 130.
Desgleichen Bd. XVII. S. 165.