Object : Der Wald und seine Arbeiter

68

H  auerlohn

Position

II

III

der

Sortiment

für

Laub-Nadel-













holz

holz

h°lz

*

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1—20

Laub-  und  Nadelholz

I.-IV.  Klasse.  .  .  .

1  km

6,60

6,60

7,20

7,20

7,90

7,90

21

Stangen  I.  Klasse  .  .

1  Stück

0,70

0,80

0,75

0,85

0,80

0,90

22

„  II.  „  .  .

0,50

0,55

0,55

0,60

0,60

0,65

23

„  UI.  „  .  .

,,

0,30

0,35

0,35

0,40

0,40

0,45

24

„  iv.  „  .  .

100  St.

18,70

17,60

19,30

18,20

19,80

18,70

25

v

n

12,10

11  -

12,70

11,60

13,20

12,10

26

„  VI.  „  .  .

,,

9,90

8,80

10,50

9,40

11  -

9,90

27

„  VII.  „  .  .

,,

8,80

7,70

9,40

8,30

9,90

8,80

28

„  VIII.  „  .  .

,,

7,70

6,60

8,30

7,20

8,80

7  70

36-39

Nutzscheitholz

I.-IV.  Klasse  .  .  .

1  rni

l

40

Nutzknüppelholz  ....

„

>  7,70

6,60

8,30

7,20

8,80

7,90

41

Nutzreisig  ohne  Astspitzen



,,

J

49

Scheitholz  gespalten.  .

„

50

Knorrholz

,,

52

Stammknüppel

,,

6,10

5,50

6,60

6,10

7,20

6,60

53

Astkiiüppel

//

54

Neiserholz  I.  Klasse  .

„

55

II.  „  .

,,

1,70

1,70

1,90

1,90

2,10

2,10

57

„  III.  „  .

'

1,10

1,10

1,20

1,20

1,30

1,30

62

Stockholz........

*14,—

*14,-*15,-










Hildesheim,  den  15.  Januar  1920.
V.  Stufe.
n)  Abtriebe  mit  über  60  bis  100  km  je  Hektar  nach  dem  planmäßigen  Anschlage,
b)  Durchforstungen  und  Aufarbeiten  von  Schnee-  und  Windbruch  mit  10  bis
15  km  je  Hektar.
a)  Hauungen  mit  Unterholz  nicht  über  50  cm  durchschnittlich.
VI.  Stufe.
a)  Abtriebe  unter  50  km  je  Hektar  nach  dem  planmäßigen  Anschlage.
b)  Durchforstungen,  Durchlichtungen  und  Aufarbeiten  von  Schnee-  und  Windbruch ­
  mit  unter  10  km  je  Hektar.
c)  Hauungen  mit  Unterholz  über  50  cm  Höhe  durchschnittlich.
Erfolgen  die  Hauungen  an  Hängen  mit  mehr  als  20  bis  30  Prozent
Steigung,  so  ist  die  nächsthöhere  Tarifstufe,  bei  mehr  als  30  Prozent  Steigung
die  zweithöhere  Tarifstnfe  zu  zahlen.
Herrscht  hindernder  Frost  oder  liegt  hindernder  Schnee  oder  tritt  eins  von
beiden  oder  beides  während  der  Hauung  ein,  so  wird,  sofern  nicht  mehr  als
die  Hälfte  der  Hauung  beendet  ist,  bei  Frost  und  mehr  als  30  cm  Schneehöhe
die  nächsthöhere,  bei  mehr  als  50  am  die  zweithöhere  Tarifstufe  gezahlt.
Diejenigen  Arbeiter,  welche  in  Arbeiterherbergen  übernachten,  erhalten  jede
Woche  einen  Zugang  und  einen  Abgang  zu  und  von  der  Herberge  an  Marschgebühren. ­
  Sie  erhalten  an  Hauerlohn  stets  eine  Tarifstufe  höher  verlohnt,  als  für
die  Hauung  sonst  zutreffend  sein  würde.  Trifft  die  höchste  Tarifstufe  an  sich  schon
für  die  Hauung  zu,  so  wird  der  Hauerlohn  dieser  Tarifstufe  um  10  Prozent  erhöht.
            
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