Full text: Gesetze, betreffend Geld- , Bank- und Börsenwesen

Otto Liebmann, Verlagsbuchhandlung, Berlin W 57. 
Kommentar zum Erbschaftsteuergeset; 
nebst den Durchführungs- und den Ausführungsbestimmungen. 
Von 
Dr. Theodor Kipp 
Geh. Justizrat, o. ö. Professor a. d. Universität Berlin. 
1927. 736 Seiten. Geh. 29,77 M., in Halbfranz geb. 33,77 M. 
V or zug s pr e i s nur für die Abonnenten der D eu t s <h en Juristen-Zeitung 
geh. 26,77 M., geb. 30,07 M. 
„Das Studium und die Anwendung des ErbichStGes. war seit 1906 ein verzweifeltes 
Unternehmen. Nachdem jetzt ein Zustand eingetreten ist, der eine gewisse Dauer verspricht, 
war der richtige Zeitpuntt für die längst ersehnte, gründliche, wissenschaftliche Bearbeitung 
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hier, das Steuergesetz nach seiner wirtschaftlichen Bedeutung auszulegen und auf einer höheren 
Stufe die sinngemäße innere Harmonie zwischen ihm und dem BGB. herzustellen. Zugleich 
muß mit weitschauendem Blick die unendliche Fülle aller denkbaren Anwendungsfälle durch- 
dacht werden. Das alles ist in dem Kipp'schen Werke, man kann es nicht anders ausdrücken, 
meisterhaft bewältigt worden. Die äußere Anordnung zeigt, wie sorgfältig Sinn und 
Inhalt herausgearbeitet sind . . ÿ Wer das Werk liest, wird erkennen, daß hier erst die 
Wissenschaft des ErbschStRechts geschaffen ist und damit das Verständnis für die prattische 
Auswertung des materiellen Erbrechts.“ 
Geh. Rat Prof. Dr. Endemann 
in der Deutschen Juristen-Zeitung. 
Kommentar zum Geset, betr. 
die Gesellschaften mit beschr. Haftung 
Nebst Mustern für Gesellschaftsverträge, für Anmeldungen und Gesellschafts- 
beschlüsse und dem österreich. Gesetz über die Gesellschaften m. b. H. 
Von 
Dx. I. Liebmann. . „„ Dr. A. Saenger 
weil. Justizrat, Rechtsanwalt und Notar, 
Frankfurt a. M. a. o. Professor a. d. Universität Frankfurt a. M. 
Si ebente, neubearbeitete und stark vermehrte Auflage. 
1927. 475 Seiten. Geh. 15,50 M., geb. 17,717 M. 
V or zu g s pr e i s nur für die Abonnenten der D eu t \ < en Juristen-Zeitung 
geh. 13,7 M., geb. 14,50 M. 
„„. „.. : .» Das Buch gibt viel mehr, als es seinem äußeren Umfange nach scheint. Wie die 
bisherigen Auflagen, empfiehlt sich auch diese neue durch den Wert ihres Inhalts von selbst. 
Ich habe den Liebmannsch en Kommentar seit Jahren in erster Linie in der Praxis benutzt, 
und ich kann mich nicht erinnern, auch nur in einer der zweifelhaften Fragen ohne Rat und 
ohne Hinweis auf ein weiteres Eindringen in den betr. Rechtsstoff geblieben zu sein.“ 
Geh. Justizrat Dr. Oberneck in der Zeitschrift des Deutschen Notarvereins. 
Zu beziehen durch den Buchhandel sowie direkt vom Verlage.
	        
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