1. Teil.
England.
Beispiel einer Verfügung eines Richters des High Court,
Die deutsche Firma A. Heinemann’s Schiffbau-Aktiengesellschaft in Bremen ?),
hatte bei der Bank Henderson in London!) Geld und Aktien liegen. Nach der Trading with
the Enemy Amendment Aet (27. November 1914) war dieser englische Besitzer verpflichtet,
dieses deutsche Vermögen dem Custodian, dem Bewahrer feindlichen Vermögens, zur
Anzeige zu bringen. Die englische Firma Cory Brothers & Cie. Limited, Gläubigerin der
deutschen Firma, verlangte, daß außer dem bereits in den Händen des Public Trustee
liegenden Bargeldes auch die Aktien, die in den Händen von A. Henderson liegen, dem
Public Trustee als custodian übertragen werden und daß die vorhandenen Aktien zu-
gunsten der englischen Gläubiger verwendet werden. Der Richter erläßt die entsprechende
Verfügung?) und der Custodian fordert die Gläubiger der deutschen Firma öffentlich auf,
ihre Forderungen zur Kenntnis zu bringen 3).
Die Gläubiger melden darauf ihre Forderungen beim Gerichte in schriftlichen
Eingaben an, indem sie zugleich ihre Beweismittel bezeichnen, auch Urkunden, beglaubigte
Buchauszüge usw. einreichen. Es ist dem deutschen Interessenten Gelegenheit geboten,
durch einen beigezogenen englischen Rechtsanwalt Kenntnis von den Eingaben zu erhalten
und sich darüber ebenfalls wieder schriftlich zu äußern.
The High Court of Justice
Chancery Division 1916 R 43
Mr. Justice Younger Freitag, den 28, Januar 1916
at Chambers
(Master White)
In Sachen des Ergänzungsgesetzes über den Handel
mit dem Feinde, 1914
(Trading with the enemy Amendment Act 1914)
und
in Sachen
Heinemann’s Schiffbau-Aktiengesellschaft
Bremen.
Gestützt auf das durch Vorladung vom 10. Januar 1916 gestellte Begehren von
Cory Brothers & Co., Limited, welche erklären, Gläubiger der oben genannten Firma
Heinemann’s Schiffbau-Aktiengesellschaft zu sein,
ferner gestützt auf die Vorträge der Anwälte der Gesuchsteller und des Public
Trustee für die Beklagte, sowie des A. Henderson,
ferner gestützt auf ein Gutachten von Sidney Puisent Johnson, eingereicht am
15. Januar 1916
wird vom Richter, welcher das Gesuch zu beurteilen hatte, in Abwesenheit der
beklagten Partei Heinemann’s Schiffbau-Aktiengesellschaft, welche nach dem Gutachten
des Herrn Sidney Puisent Geschäfte in Bremen im Deutschen Reich betreibt und Feind
im Sinne des eben erwähnten Gesetzes ist,
indem der Richter von irgend welcher weiteren Zustellung an dieselbe absieht und
nachdem er sich überzeugt hat, daß es im Sinne des genannten Gesetzes angezeigt erscheint,
daß eine Übertragungsorder erlassen wird,
1) Fingierte Namen; im übrigen handelt es sich um die wörtliche U bersetzung eines
englischen Gerichtsentscheides.
2) Siehe unten.
3) Siehe unten.