Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

008) Begriff der Klassenherrschaft, ihre Ursachen. 545 
Wenn wir von ganz kleinen, aus fast gleichen Bürgern bestehenden Gemeinwesen ab⸗ 
sehen, die sich leicht durch einen wechselnden Vorsitzenden und eine Versammlung aller 
Bürger demokratisch ohne Zwangsgewalt und Machtapparat regieren können, so haben 
alle etwas größeren Staaten eine herrschaftliche Staatsgewalt mit weitgehenden Staats⸗ 
Joheitsrechten, mit starker Zwangsgewalt entwickelt, weil die Macht im Wesen des 
Staates liegt, nur mit überragender Macht ein Staat nach innen gut zu regieren ist, 
nach außen seiner Feinde Herr wird. Diese Macht kann nie bloß auf einzelnen 
Perfonen beruhen und ebenso wenig von der Gesamtheit von Tausenden und Millionen 
Staatsbürger direkt ausgeübt werden. Sie bedarf, um handlungs- und entschlußfähig 
aufzutreten, einer Organisation von Amtsträgern, von Herrschenden und Befehlenden. 
xEs müssen Gruppen von Kriegern, von Priestern, von Adelsgeschlechtern, von Beamten 
hestehen, deren feste Organisation unter einer einheitlichen Spitze eben die Macht 
hegründet. Mit einem Häuptling oder König, unterstützt durch eine Aristokratie, einen 
Senat, beginnt alle höhere ältere Staatsverfassung; die Masse des Volkes, ursprünglich 
in der Volksversammlung mitredend, sinkt, auch wo sie gewisse Rechte behält, doch mehr 
und mehr zu einem meist passiven Gliede des Staatslebens herab. Sklaven und Hörige 
haben ohnedies nichts zu sagen. Die Könige, deren Überhebungen und Mißbräuche 
man viel deutlicher sah als ihre heilsamen Funktionen, wurden, wie wir anführten, in 
Griechenland und Rom von der Aristokratie beseitigt; die Aristokratie, nun von oben nicht 
mehr in Schranken gehalten, verfiel leicht über kurz oder lang dem Machtmißbrauch; 
die eigentliche Klassenherrschaft begann. Man suchte durch Ausdehnung der politischen 
Rechte auf weitere Kreise zu helfen, wie in Rom durch die Heranziehung des bäuer—⸗ 
lichen Plebs. Es gelang, wenn wie dort die Amts- und Regierungsrechte feste und 
weitgehende waren, wenn die Zugelassenen eine ganz besondere Schule öffentlicher Pflicht- 
erfüllung durchgemacht. War dies nicht der Fall, so entstand die Gefahr der Geltend⸗— 
machung egoistischer, kurzsichtiger, unmöglicher Forderungen und Klasseninteressen der 
demokratischen Masse; Revolution und Umsturz folgten, zuletzt half nur die Diktatur, 
die fast alle großen socialen Revolutionen und Bürgerkriege abgeschlossen hat. 
e) So scheint die sociale Klassen- und die Verfaffungsgeschichte der größeren kompli— 
zierten Staaten wesentlich in folgenden Stadien zu verlaufen: 1. Herstellung einer 
esten Staatsgewalt, die ausschließlich auf den Befugnissen bestimmter monarchischer oder 
aristokratischer Kreise ruht; diese engeren Kreise regieren zuerst gut und gerecht, verfallen 
aber mit der Zeit dem Mißbrauch der Gewalt, die Klafsenherrschaft beginnt. 2. Man 
jucht weitere Kreise, zuletzt die breiten Massen zu Einfluß, Stimmrecht und Amter— 
dekleidung heranzuziehen; das hat zunächst, wenn es richtig, maßvoll geschieht, gute 
Folgen, hauptsächlich solange sich dabei eine feste, starke Regierung erhält; geht man 
zu weit, erhalten politisch Unfähige zu großen Einfluß, erstreben die breiten demo— 
ratischen Schichten nur augenblicklichen Vorteil und Gewinn, so tritt an die Stelle der 
alteren aristökratischen die noch schlimmere demokratische Klassenherrschaft; jede feste 
sichere Staatsleitung, jede gerechte Regierung hört aus. 83. Das kann nur verhindert 
werden, wenn mit' dem steigenden Einfluß egoistischer Klasseninteressen in den freien 
Staaten die Vervollkommnung und Stärkung des Regierungsapparates gleichen Schritt 
hält, wenn die Staatsgewalt in reinen Händen und mächtiger bleibt als die Klassen— 
zgewalt und die Klasseneinflüsse. Und das ist möglich durch die Ausbildung eines immer 
eineren und gerechteren Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, durch die Erziehung von 
unparteiischen, über den Klassen stehenden Trägern der Staatsgewalt, die von oben bis 
n richtig verteilt und einheitlich zusammenwirkend Staat und Gesellschaft geistig 
eherrschen. 
Wir stehen also vor der Erkenntnis, daß es zwar kein Volk höherer Kultur gebe 
ohne gewisse Ansätze und Neigungen zur Klassenherrschaft, ja daß alle Ausdehnung der 
staatsbürgerlichen Rechte diese Gefahren zunächst steigere, daß aber andererseits jedes 
Volk höherer Kultur im Rechtsstaat, in der Ausbildung der Rechtsgefühle und Rechts— 
kontrolle das Gegengewicht gegen Klassenherrschaft und staatlichen Machtmißbrauch suche 
und bis auf einen gewissen Grad auch gefunden habe. Die Entwickelung des sittlich-recht- 
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre. II. 1.-6. Aufl. 2
	        
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