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Die Teilnehmer haben keine Kosten für den Unterricht oder die Übungen
zu tragen; sie können aber auch auf eine Remuneration oder Unterstützung keinen
Anspruch machen.
Auf diesen Grundlagen soll die neue Einrichtung versuchsweise ins Leben
treten, indem es Vorbehalten wird, die Resultate der zu gewinnenden Erfahrungen
für eine definitive Organisation zu benutzen.
Das Königliche Regierungspräsidium ersuchen wir, von dem Inhalt der
vorstehenden Eröffnungen namentlich den jüngeren bei der dortigen Königlichen
Regierung beschäftigten Beamten Kenntnis zu geben und, soweit sich andere Be
amte für die Aufgaben der Statistik besonders interessieren, auch diese darauf
aufmerksam zu machen, sowie die etwaigen um Zulassung zum Kursus gerichteten
Gesuche entgegenzunehmen, durch die Vermittlung des Herrn Oberpräsidenten
einzureichen und sich über die Befähigung der Antragsteller für die Aufgaben der
amtlichen Statistik näher zu äußern.
Der diesjährige Bericht muß in dem laufenden Jahre spätestens bis zum
15. September und in Zukunft spätestens bis zum r. September jedes Jahres hier
her gelangen, damit die diesseitige Entscheidung noch rechtzeitig den Gesuchstel
lern mitgeteilt werden kann.
Berlin, den 15. August 1862.
Der Finanzminister. Der Minister des Innern,
v. d. H e y d t. v. J a g o w.
Anlage XVI.
I. Allgemeine Verwaltungssachen.
Erlaß an die Königlichen Provinzial-Behörden, betreffend die Zusammensetzung,
Stellung und Geschäftsführung der statistischen Zentralkommission
vom 21. Februar 1870.
Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung, Jahrg. 1870, Seite 89 ff.
In Gemäßheit des Staats-Ministerialbeschlusses vom 2. März 1869 wird hin
sichtlich der Zusammensetzung, Stellung und Geschäftsführung der statistischen
Zentralkommission Nachstehendes bestimmt:
1. Als Mitglieder der gedachten Kommission fungieren: a) der Vorsitzende,
welchen der Minister des Innern beruft; b) Kommissarien der einzelnen
Ministerien und des Kanzler-Amts des Norddeutschen Bundes; c) der
Direktor und noch ein Mitglied des statistischen Bureaus; d) sechs Mit
glieder des allgemeinen Landtages, von denen jedes der beiden Häuser
drei zu wählen hat; e) solche statistische Sachverständige, welche auf Vor
schlag der Zentralkommission durch den Minister des Innern zur Teilnahme
an deren Arbeiten eingeladen werden. Die Mitglieder der Kommission
versehen ihre Funktionen unentgeltlich.
2. Die statistische Zentralkommission hat die Aufgabe, ein einheitliches Zu
sammenwirken sämtlicher Zweige der Staatsverwaltung dahin zu ver
mitteln, daß künftig auf allen der Statistik zugänglichen Gebieten — so
wohl für das Bedürfnis der Gesetzgebung, der Verwaltung und des öffent
lichen Lebens überhaupt, als auch mit Rücksicht auf die Anforderungen
der Wissenschaft — hinsichtlich der Grundlagen, der Ausdehnung und der