fullscreen: Neueste Zeit (Abt. 3)

424 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
Waren, die im Zollbereiche blieben, noch eine Verbrauchssteuer, 
die nach Nettogewicht berechnet wurde. Hierfür gab ein be— 
sonderer Tarif das Notwendige an; als Grundsatz galt, daß 
die Abgabe für Fabrik- und Manufakturwaren der Regel nach 
nicht 100/0 des Wertes übersteigen sollte, aber geringer sein 
durfte, „wenn es unbeschadet der inländischen Gewerbsamkeit 
geschehen könnte“. Unter diesen Umständen war natürlich eine 
sehr einfache Berechnung möglich: Klarheit vor allem zog da⸗ 
mit in die Praxis der Verzollung ein. Freilich blieb bei alle— 
dem bis 1821 immer noch ein Unterschied zwischen den Zollsätzen 
der westlichen und der östlichen Provinzen Preußens, der auf 
eine höhere Belastung im Osten hinauslief; aber durch eine 
Novelle des Jahres 1821 wurde auch er beseitigt. 
Diese neue Ordnung hatten nun die erwachfenden bürger⸗ 
lichen Kreise ganz wesentlich mit beraten und herstellen helfen. 
Bezeichnend aber war, daß sie einen vollkommenen Ausdruck 
dessen, was man in den Jahren zuvor der Regierung aus Unter⸗ 
nehmerkreisen empfohlen hatte, dennoch nicht darstellte. Da 
hatte man einen viel stärkeren Schutz beantragt, ja womöglich die 
Wiederaufrichtung des alten Prohibitivsystems gewünscht. Und 
beinahe hätten diese Anschauungen auch im Staatsrate gesiegt, 
wie sie in der Spezialkommission zur Beratung des Gesetzes 
angenommen worden waren. Nur dem Eintreten des Staats-⸗ 
rates Kunth wurde es verdankt, daß man nicht in eine hoch⸗ 
schutzzöllnerische, sondern in eine nach den Vorstellungen der 
Zeit eher liberale Ara eintrat. Der Staat war es somit, sehr 
bezeichnenderweise, der schon damals die tiefsten Grundsätze der 
neuen Zeit, die Freiheit des Handels und des Verkehrs, gegen den 
Industrialismus der Unternehmer zu vertreten hatte und mit 
Erfolg vertrat und sich damit, obwohl bei gemäßigtem Schutzzolle 
dem Aufblühen der Unternehmung geneigt, doch vor allem so weit— 
herzig denkend erwies, daß die einseitig und partikular-preußisch 
getroffene Regelung die Nachbarn Preußens nicht abschrecken, 
sondern auf die Dauer eher zum Anschluß an das eingeführte 
System verlocken mußte. So waren denn die Unternehmer um 
1816 als Vertreter wirtschaftlich-sozialer Interessen schon am
	        
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