Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Bei der Ausstellung der Zertifikate wird die Reichs- 
‚egierung durch die Reichsschuldenverwaltung ver- 
treten. 
2. Die Deutsche Außere Anleihe 1924’) 
a) Der General Bond vom 10, Oktober 1924. 
Die gegenwärtige Vereinbarung, geschlossen 
zwischen der Regierung des Deutschen Reichs (im Iol- 
genden „Die Deutsche Regierung“ genannt) einerseits 
und S. Parker Gilbert, Nelson Pean Jay und Carel 
Eliza ter Meulen andererseits als den Treuhändern für 
die Eigentümer der unter den Bedingungen der gegen- 
wärtigen Vereinbarung jeweils ausgegebenen und aus- 
stehenden Schuldverschreibungen (im folgenden „die 
Treuhänder“ genannt) beurkundet folgendes: 
1. Diese gegenwärtige Vereinbarung und alle gemäß 
ihr ausgegebenen Schuldverschreibungen verpflichten 
las Deutsche Reich und seine jeweils im Amte be- 
Hindliche Regierung verbindlich. 
2, Auf Grund der sie hierzu ermächtigenden Voll- 
machten hat die Deutsche Regierung beschlossen, in 
der aus dem Nachstehenden hervurgehenden Weise 
eine Anleihe (die den Namen „Deutsche Äußere An- 
leihe 1924“ erhalten soll und im folgenden „die An- 
leihe“ genannt wird) unter den unachstehenden Be- 
stimmungen und Bedingungen abzuschließen. Diese 
Anleihe soll den Zwecken. des Planes (im folgenden 
„Sachverständigenplan“ genannt) dienen, wie er nieder- 
gelegt ist in dem unter dem 9. April 1924 erstatteten 
Bericht des ersten Sachverständigenkomitees, berufen 
von der (gemäß dem Vertrag von Versailles einge- 
setzten) Reparationskommission, um „die Mittel für 
einen Ausgleich des deutschen Budgets und die Maß- 
nahmen der Stabilisierung der deutschen Währung zu 
erwägen“, 
3. Der genehmigte Gesamtbetrag der Anleihe ent- 
Spricht einem Nominalbetrag, wie er zur Erzielung 
Sines ungefähren Gegenwertes von 800 Millionen Gold- 
Mark zuzüglich der Kosten der Ausgabe. Begebung und 
1) Siehe über die Dawes-Anleihe auch die Anleihedenkschrift 
927, abzedruckt im Anhang S. 296. 
„N9
	        
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