Vorwort.
Der vorliegende Grundriß ist hervorgegangen aus einer
Reihe von Vorträgen, die der Verfasser wiederholt in amtlichen
Lehrgängen für Zollbeamte gehalten hat. Diese verfolgten
den Zweck, älteren und jüngeren Beamten, die zum
Teil über eingehende berufliche Kenntnisse verfügten, das gesamte
Gebiet des Zollrechts einmal im Zusammenhange vorzuführen
und dadurch das Verständnis für die aus der täglichen
Anwendung im Berufe bekannten Einzelvorschriften zu
fördern und zu vertiefen. Gleichzeitig sollte auch neu eingetretenen
Beamten ohne besondere Vorkenntnisse ein erster
planmäßiger Überblick über das gesamte deutsche Zollrecht
vermittelt werden. Beiden Gruppen der Hörer war am besten
durch eine Darstellungsart gedient, die die verwirrende Fülle
der Einzelheiten vermied und dafür die leitenden wirtschaftlichen
und rechtlichen Gesichtspunkte um so deutlicher herausstellte,
so daß ein Gerüst des ganzen Zollrechts erkennbar
wurde, an das ein jeder seine vorhandenen oder später zu erwerbenden
Sonderkenntnisse unschwer angliedern konnte. Jene
Einzelheiten, die in ihrer Gesamtheit das Riesengebiet der
Zolltechnik ausmachen, konnten und sollten auch nicht dargestellt
werden, vielmehr wurden von ihnen nur die gebracht,
die zum Verständnis des Stoffes wesentlich waren.
Dasselbe Ziel ist diesem Grundriß gesteckt. Er ist vor allem
für den Nichtjuristen bestimmt, der sich in großen Zügen die
Gründe, die zu den verschiedenen Einrichtungen des Zollwesens
geführt haben, und die inneren Zusammenthänge dieses
ganzen eigenartigen Rechtsgebietes nebst den hauptsächlichen
zur Zeit geltenden Bestimmungen vor Augen führen will. Der
Verfasser war daher bestrebt, vor allem zwei Forderungen zu
erfüllen: Zunächst den Stoff so übersichtlich und folgerichtig
wie nur möglich zu gliedern und ferner die einfachste und anschaulichste
Ausdrucksweise zu wählen, die die Art des Stoffes
überhaupt zuläßt. Das Werkchen ist also nicht als Nachschlagebuch,
sondern als eine zum Lesen im Zusammenhange bestimmte
Schrift gedacht.
Anregungen zur Verbesserung und zum Ausbau der vorliegenden
Fassung würden dankbar begrüßt werden.
U önigs wusterh au s en, im Januar 1927.
Der Verfasser.