Full text : Reichshaushalt und Finanzausgleich

Finanzgebarung des Reichsfinanzministers Reinhold war s|tets
der Haushalt a b 1927. (Sehr. richtig! bei den Deutschnationalen.)
 Die Schwierigkeiten, die bei der Balancierung des
jetzigen Haushalts auftreten, sind jetzt eklatant geworden: keine
Ueberschüsse mehr, die Münggewinne sind
ges<qwunden,. und die . Dawes-Lasten wacdhsen
in ershreckendem Maße. GHewiß, eine rechtzeitige
und wesentliche Ankurbelung hätte wohl das HZiel haben
können, daß ein Zurückgehen der Erwerbslosenziffer Platz griff und
daß gleichzeitig eine starke Hebung der steuerlichen Leistungsfähigkeit
eintrat; aber doch nur dann, wenn die Möglichkeiten einer Ankurbelung
 so groß und vor allen Dingen so dauerhaft wären, daß
sie über die Folgen des englischen Kohlenarbeitersstreiks für Deutschland
 hinauswirkten. Aber die Annahme sfolcher Möglichkeiten
stellt sich zweifellos für den Sachkenner immer mehr als Illusion
heraus.
Ich sprach vorhin von den großen Erwerbslosenziffern.
Nehmen Sie einmal unter die Lupe, welche Stellung die Erwerbslosenfürsorzhje
 in dem neuen Etatsanschlag einnimmt. Die
Erwerbslosenfürsorge ist überhaupt gar nicht
etatisiert. Im vorigen Etat wurden für die Erwerbslosenfürsorge
 nicht weniger als 300 Millionen eingesetzt, die im Laufe
des lezten Jahres sogar auf 400 Millionen erhöht wurden. (Zuruf
von den Deutschen Demokraten.) – Gewiß, ich habe ja nichts dagegen,
 daß erhöht worden ist, ich stelle nur fest, daß die Position
in diesem Etat überhaupt nicht etatisiert worden ist. Die in den
einmaligen Ausgaben neu eingesetzten 200 Millionen werden, da
sie zunächst für gewisse Verwaltungskosten eingestellt sind, dann
aber in der Hauptsache zur finanziellen Ausstattung der geplanten
Arbeitslosenversicherung dienen sollen, zur Entlastung der Position,
die im vorigen Jahr 400 Millionen erforderte, überhaupt nichts beiiragen.
 Dazu kommt noch, was übrigens heute auch in der
„Frankfurter Zeitung“ lebhaft kritisiert wird, daß in einer Reichsratssitzung
 der Reichsfinanzminister Reinhold den Ländern und
Gemeinden in Aussicht gestellt hat, daß säm t liche Au s g a b e n
für die Erwerbslo senfür sorg e in Zukunft bis Jnkrafttreten
 der Arbeitslosenversicherung vollständig vo m R eiche g etrag
 en werden würden. (Hört! Hört! bei den Deutschnationalen.)
Meine Damen und Herren! Es ist ein ganz gefährlicher Standpunkt,
 der da eingenommen worden ist, ein Standpunkt, der so
katastrophale Folgen in der Ausgabegebarung der Gemeinden haben
wird, daß man wahrscheinlich sogar mit Remedurgesetzzen dagegen
wird einschreiten müssen. Nun nehmen Sie aber einmal den vorgesehenen
 Fall an, es würde in der Tat die Arbeitslosenversicherung
zum 1. April in Kraft treten. Ja, ist sie denn schon am 1. April
mit den Reserven versehen, die notwendig sind, damit sie überhaupt
            
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