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von kleinen Verlagsorten vorhanden, in denen Blätter mit
geringen Auflagen herausgegeben werden?)
Die tatsächliche Verbreitung der Zeitungen und Zeit
schriften läßt sich nicht zufriedenstellend ermitteln, da cs an
einer amtlichen Zeitnngsstatistik mangelt und die privaten
Quellen über Zahl und Auflagenhöhe der Blätter unzulänglich
sind. Der Inhalt der von den verschiedenen Annoncen
expeditionen herausgegebenen Kataloge weicht z. B. in vielem
stark von einander ab, auf Vollständigkeit und Genauigkeit
kann er im Hinblick auf die Art des Zustandekommens und
die Zweckbestimmung der Kataloge keinen Anspruch
machen. Ueber die Verbreitung der im Postdebitswege ver
triebenen Blätter könnte wohl die Post genaueres statistisches
Material liefern. Veröffentlichungen dieser Art erfolgen jedoch
nicht. Die Poststatistik gibt nur Aufklärung über den Gesamt-
Postzeitungsverkehr und über den Verkehr mit den einzelnen
Ländern. Weitergehende Zeitungs-Statistiken gehören an
und für sich nicht zu den Aufgaben der Post. Sie dürften
außerdem nicht mit Rücksicht auf die Bestimmungen über die
Wahrung des Briefgeheimnisses bekannt gegeben werden, da
diese Vorschriften sich der Oeffcntlichkeit gegenüber auch auf
den Zeituugsverkehr erstrecken?) Vor allem hätte selbst eine
ausführlichere Post-Zeitungsstatistik nur in gewisser Beziehung
z. B. kleine Lokalblätter und Gratis-Offertenblättec. — Mitte 1912
erschienen z. B. in Aachen 30 (27) Blätter - die in Klammern stehende
Zahl bedeutet hier und im folgenden die Zahl der zum Postvertrieb
angemeldeten Zeitungen und Zeitschriften — in Bremen 44 (34), in
Breslau 153 (114), in Cöln 127 (97), in Chemnitz 31 (21), in Dort
mund 33 (27), in Dresden 170 (123), in Halle 97 (62), in Hamburg
212 (183), in Hannover 105 (84), in Karlsruhe 77 (62), in Kiel 21
(15) , in Königsberg (Pr.) 56 (44), in Leipzig 602 (440), in Metz 18
(16) , in München 389 (297), in Nürnberg 103 (60), in Straßburg 68
(40), in Stuttgart 210 (166), in Würzbnrg 41 (29) Blätter.
ft Im Jahre 1908 gab es 2159 deutsche Verlagsorte, darunter
19 mit mehr als je 10 Zeitungen und 1307 mit je einer Zeitung (Diez
S. 34 f.).
2 ) Da mb ach S. 67 f. - Der Hinweis bei Aschenborn (a. a. O.
S. 65), daß die Mitteilung der Gesamtzahl der durch die Post ver
triebenen Exemplare der einzelnen Zeitungen nicht unter das Verbot
des 8 5 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 falle, bezieht sich nur
auf den Verkehr mit den Verlegern jener Zeitungen.