Wir müssen anerkennen, daß die Grundrente nicht
immer durch die Gesamtheit erhöht wird und daß Wert-
steigerungen des Bodens nicht immer der Gesamtheit,
sondern in vielen Fällen den Eigentümern zu verdanken
sind. Wo das der Fall ist, haben diese begründeten An-
spruch darauf und die Gesamtheit hat kein Recht, ihre An-
sprüche zu verneinen. Sie überschreitet ihre Befugnisse,
wenn sie der auf die Hebung der Grundrente verwende-
ten Arbeit des einzelnen Anerkennung und Schutz ver-
sagen will.
Mit dieser Erkenntnis sind Forderungen, die auf eine
völlige Einziehung der Grundrente hinauslaufen, nicht
zu vereinbaren und ich kann nicht umhin Bedenken da-
gegen auszusprechen, daß solche Ansprüche noch immer
und zuweilen in dogmatischer Form in den Schriften
führender Bodenreformer auftauchen. Jm D ama s < -
k e 3 Buch: Die Bodenreform, das er die Programmschrift
des Bundes deutscher Bodenreformer nennt, heißt es
in der zehnten Auflage*) auf Seite 61:
„Die Grundrente ist all e i n ein Produkt der Zusammen-
arbeit aller!“
auf Seite 62:
„Das ist die Bodenreformlehre: Diese Grundrente ist
soziales Eigentum. Diese Grundrente soll durch irgendwelche
Reformarbeit möglichst für die Gesamtheit, d ie die
Grundrente allein erzeugt, zurückerrungen wer-
den."
auf Seite 150:
„Das Ziel der Bodenreform: die ge s am te Grun d -
rente für die Gesamtheit zu gewinnen."
Im Gegensatz dazu wird auf Seite 121 über die An-
nahme des Zuwachssteuergesezes im Reichstage am 1.
Februar 1911 gesagt:
*) In der 20. Auflage auf S. 59 u. s. f.
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