fullscreen: Nationale Bodenreform

Wir müssen anerkennen, daß die Grundrente nicht 
immer durch die Gesamtheit erhöht wird und daß Wert- 
steigerungen des Bodens nicht immer der Gesamtheit, 
sondern in vielen Fällen den Eigentümern zu verdanken 
sind. Wo das der Fall ist, haben diese begründeten An- 
spruch darauf und die Gesamtheit hat kein Recht, ihre An- 
sprüche zu verneinen. Sie überschreitet ihre Befugnisse, 
wenn sie der auf die Hebung der Grundrente verwende- 
ten Arbeit des einzelnen Anerkennung und Schutz ver- 
sagen will. 
Mit dieser Erkenntnis sind Forderungen, die auf eine 
völlige Einziehung der Grundrente hinauslaufen, nicht 
zu vereinbaren und ich kann nicht umhin Bedenken da- 
gegen auszusprechen, daß solche Ansprüche noch immer 
und zuweilen in dogmatischer Form in den Schriften 
führender Bodenreformer auftauchen. Jm D ama s < - 
k e 3 Buch: Die Bodenreform, das er die Programmschrift 
des Bundes deutscher Bodenreformer nennt, heißt es 
in der zehnten Auflage*) auf Seite 61: 
„Die Grundrente ist all e i n ein Produkt der Zusammen- 
arbeit aller!“ 
auf Seite 62: 
„Das ist die Bodenreformlehre: Diese Grundrente ist 
soziales Eigentum. Diese Grundrente soll durch irgendwelche 
Reformarbeit möglichst für die Gesamtheit, d ie die 
Grundrente allein erzeugt, zurückerrungen wer- 
den." 
auf Seite 150: 
„Das Ziel der Bodenreform: die ge s am te Grun d - 
rente für die Gesamtheit zu gewinnen." 
Im Gegensatz dazu wird auf Seite 121 über die An- 
nahme des Zuwachssteuergesezes im Reichstage am 1. 
Februar 1911 gesagt: 
*) In der 20. Auflage auf S. 59 u. s. f. 
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