gebiete, Interesse daran haben, dieses Ge-
biet möglichst stark unterteilt zu sehen, da-
mit möglichst jede Warenart und jede
Warenqualität eine ihrem Wert ent:
sprechende Zollbelastung erfährt.
Die große Gefahr, die sich bei diesem
Gegeneinander der Interessen ergibt, ist,
daß die Schwierigkeiten, die sich daraus er-
geben werden, mit dem beliebten Mittel der
Inflation überwunden werden, daß man also
sagt: in dubio machen wir ein paar Posi:
tionen mehr und daß dann ‘statt 2300 Posi-
tionen und Unterpositionen, die wir z.B.
jetzt im deutschen Zolltarif haben, 10000
oder 20000 Tarifnummern aufgeführt wer-
den, was natürlich eine Unmöglichkeit sein
würde — (eine ganze Unmöglichkeit nicht,
denn der haitanische Zolltarif hat schon
jetzt 13 300 Zollpositionen). Aber was doch
für Europa zweifellos eine Unmöglichkeit
sein würde. Man wird sich bei den
weiteren Arbeiten vor Augen halten müssen:
mit der Vereinheitlichung allein ist es nicht
geschehen, sondern mit dieser Vereinheit-
lichung muß gleichzeitig auch der immer
weiter fortschreitenden Spezialisierung Ein-
halt getan werden. Wenn man bedenkt, daß
wir bei den deutsch-französischen Vertrags-
verhandlungen über einige Tausend ver-
schiedene Tarifpositionen verhandeln muß-
ten, so kann man sich keine Vorstellung
davon machen, wie überhaupt noch Tarif
verhandlungen möglich sein sollen, wenn
die Spezialisierung der Zolltarife immer
weiter um sich greift. Ich glaube, wir müs-
sen vom deutschen Standpunkt aus, da wir
doch ein Interesse daran haben, die Außen
handelsbeziehungen sich ausweiten zu sehen,
Gewicht darauf legen, daß mit der Vereinz
heitlichung dieses Zolltarifschemas gleich:
zeitig eine Beschränkung der Zahl der
Tarifpositionen eintritt. Das bisherige
deutsche Tarifsystem ist mit insgesamt 2300
Positionen in dieser Beziehung sehr verz-
ständig, Frankreich hatte mit 4371 Posi-
tionen schon bei dem alten Tarif stärker
spezialisiert, durch den neuen Tarif ist dort
die Zahl der Positionen inzwischen auf
gegen 6000 gestiegen.
Weiter ist die Frage der Statistik
im Wirtschaftsausschuß erörtert worden,
auch in einer kleinen Unterkommission, die
ein Programm aufgestellt hat. In der
Unterkommission waren im wesentlichen
die amtlichen Statistiker der Staaten be:
teiligt, außerdem einige Herren von der
Internationalen Handelskammer und ähn-
lichen Organisationen. Sie haben ein Pro-
gramm für eine statistische diplomatische
Konferenz aufgestellt, die im Winter 1928/29
stattfindet. Das Ziel dieser Konferenz ist
sine gewisse Vereinheitlichung statistischer
Methoden im allgemeinen und eine Ver-
ständigung über eine internationale Aus-
weitung der Produktionsstatistik zu er-
'eichen. Wenn ich sage: Ausweitung der Pro-
Juktionsstatistik, so wird das nicht über
unsere gegenwärtige Produktionsstatistik
sehr weit hinauszugehen brauchen, sondern
23S handelt sich mehr um die Einfügung von
Ländern, die im Augenblick noch keine Pro-
luktionsstatistik haben, in das Minimum
lessen, was man nach internationalen Ge-
sichtspunkten von der Produktionsstatistik
verlangen muß.
Der dritte Fragenkomplex ist die Be-
seitigung der Aus: und Einfuhrver-:
bote. Da hat eine diplomatische Konferenz
im Oktober/November 1927 stattgefunden,
die dazu geführt hat, daß von einer großen
Zahl von Staaten, insbesondere den wesent:
ichsten europäischen Staaten, ein Kon:
ventionsentwurf unterzeichnet worden ist.
Zs wird Ihnen, meine Herren, dieser Kon:
ventionsentwurf wohl in den Grundzügen
»jekannt sein. Es sind in einem Artikel 4
lie Ausnahmen für den Erlaß von Ein: und
Ausfuhrverboten unter dem Gesichtspunkt
Mfentlicher Interessen, sanitärer Interessen
ınd dergleichen vorgesehen. In Artikel 5
st eine sogenannte Katastrophenklausel.
Wenn Verhältnisse eintreten, die das Wirt-
schaftsleben eines ganzen Landes in große
Schwierigkeiten bringen, dann soll die Mög:
lichkeit gegeben sein, Aus- und Einfuhrver-
’ote zu erlassen. Wichtig ist, daß aus dem
Entwurf die Klausel verschwunden ist, nach
welcher im Interesse der Landesverteidigung
Ausfuhr: und Einfuhrverbote sollten er:
lassen werden können. Es ist klar, daß
Deutschland sich gegen diesen Gedanken
wenden mußte, denn er würde in der prak-
tischen Anwendung gewiß immer gegen uns
ausgeschlagen sein. Der Wegfall des Ge:
sichtspunktes der Landesverteidigung veran-
laßte nun die Engländer, eine Reserve für die
Aufrechterhaltung ihrer Farbstoffeinfuhr-
verbote anzumelden. Wir haben diese
Reserve zugelassen, nachdem man uns volle
Bewegungsfreiheit hinsichtlich der Kohlen-
wirtschaft zugestanden hatte.
Der zweite allgemeine Grundsatz, der
auf der Konferenz zur Annahme kam, wo-
nach von keinem Land ein bestehendes
Aus; oder Einfuhrverbot aufrechterhalten
werden darf, wenn nicht eine besondere
Reserve in der Konvention selbst gemacht
und von den anderen vertragsschließenden
Teilen angenommen würde, hat zunächst zu
jroßen Schwierigkeiten geführt, indem sehr