Full text: Wirtschaftspolitische Tagesfragen

gebiete, Interesse daran haben, dieses Ge- 
biet möglichst stark unterteilt zu sehen, da- 
mit möglichst jede Warenart und jede 
Warenqualität eine ihrem Wert ent: 
sprechende Zollbelastung erfährt. 
Die große Gefahr, die sich bei diesem 
Gegeneinander der Interessen ergibt, ist, 
daß die Schwierigkeiten, die sich daraus er- 
geben werden, mit dem beliebten Mittel der 
Inflation überwunden werden, daß man also 
sagt: in dubio machen wir ein paar Posi: 
tionen mehr und daß dann ‘statt 2300 Posi- 
tionen und Unterpositionen, die wir z.B. 
jetzt im deutschen Zolltarif haben, 10000 
oder 20000 Tarifnummern aufgeführt wer- 
den, was natürlich eine Unmöglichkeit sein 
würde — (eine ganze Unmöglichkeit nicht, 
denn der haitanische Zolltarif hat schon 
jetzt 13 300 Zollpositionen). Aber was doch 
für Europa zweifellos eine Unmöglichkeit 
sein würde. Man wird sich bei den 
weiteren Arbeiten vor Augen halten müssen: 
mit der Vereinheitlichung allein ist es nicht 
geschehen, sondern mit dieser Vereinheit- 
lichung muß gleichzeitig auch der immer 
weiter fortschreitenden Spezialisierung Ein- 
halt getan werden. Wenn man bedenkt, daß 
wir bei den deutsch-französischen Vertrags- 
verhandlungen über einige Tausend ver- 
schiedene Tarifpositionen verhandeln muß- 
ten, so kann man sich keine Vorstellung 
davon machen, wie überhaupt noch Tarif 
verhandlungen möglich sein sollen, wenn 
die Spezialisierung der Zolltarife immer 
weiter um sich greift. Ich glaube, wir müs- 
sen vom deutschen Standpunkt aus, da wir 
doch ein Interesse daran haben, die Außen 
handelsbeziehungen sich ausweiten zu sehen, 
Gewicht darauf legen, daß mit der Vereinz 
heitlichung dieses Zolltarifschemas gleich: 
zeitig eine Beschränkung der Zahl der 
Tarifpositionen eintritt. Das bisherige 
deutsche Tarifsystem ist mit insgesamt 2300 
Positionen in dieser Beziehung sehr verz- 
ständig, Frankreich hatte mit 4371 Posi- 
tionen schon bei dem alten Tarif stärker 
spezialisiert, durch den neuen Tarif ist dort 
die Zahl der Positionen inzwischen auf 
gegen 6000 gestiegen. 
Weiter ist die Frage der Statistik 
im Wirtschaftsausschuß erörtert worden, 
auch in einer kleinen Unterkommission, die 
ein Programm aufgestellt hat. In der 
Unterkommission waren im wesentlichen 
die amtlichen Statistiker der Staaten be: 
teiligt, außerdem einige Herren von der 
Internationalen Handelskammer und ähn- 
lichen Organisationen. Sie haben ein Pro- 
gramm für eine statistische diplomatische 
Konferenz aufgestellt, die im Winter 1928/29 
stattfindet. Das Ziel dieser Konferenz ist 
sine gewisse Vereinheitlichung statistischer 
Methoden im allgemeinen und eine Ver- 
ständigung über eine internationale Aus- 
weitung der Produktionsstatistik zu er- 
'eichen. Wenn ich sage: Ausweitung der Pro- 
Juktionsstatistik, so wird das nicht über 
unsere gegenwärtige Produktionsstatistik 
sehr weit hinauszugehen brauchen, sondern 
23S handelt sich mehr um die Einfügung von 
Ländern, die im Augenblick noch keine Pro- 
luktionsstatistik haben, in das Minimum 
lessen, was man nach internationalen Ge- 
sichtspunkten von der Produktionsstatistik 
verlangen muß. 
Der dritte Fragenkomplex ist die Be- 
seitigung der Aus: und Einfuhrver-: 
bote. Da hat eine diplomatische Konferenz 
im Oktober/November 1927 stattgefunden, 
die dazu geführt hat, daß von einer großen 
Zahl von Staaten, insbesondere den wesent: 
ichsten europäischen Staaten, ein Kon: 
ventionsentwurf unterzeichnet worden ist. 
Zs wird Ihnen, meine Herren, dieser Kon: 
ventionsentwurf wohl in den Grundzügen 
»jekannt sein. Es sind in einem Artikel 4 
lie Ausnahmen für den Erlaß von Ein: und 
Ausfuhrverboten unter dem Gesichtspunkt 
Mfentlicher Interessen, sanitärer Interessen 
ınd dergleichen vorgesehen. In Artikel 5 
st eine sogenannte Katastrophenklausel. 
Wenn Verhältnisse eintreten, die das Wirt- 
schaftsleben eines ganzen Landes in große 
Schwierigkeiten bringen, dann soll die Mög: 
lichkeit gegeben sein, Aus- und Einfuhrver- 
’ote zu erlassen. Wichtig ist, daß aus dem 
Entwurf die Klausel verschwunden ist, nach 
welcher im Interesse der Landesverteidigung 
Ausfuhr: und Einfuhrverbote sollten er: 
lassen werden können. Es ist klar, daß 
Deutschland sich gegen diesen Gedanken 
wenden mußte, denn er würde in der prak- 
tischen Anwendung gewiß immer gegen uns 
ausgeschlagen sein. Der Wegfall des Ge: 
sichtspunktes der Landesverteidigung veran- 
laßte nun die Engländer, eine Reserve für die 
Aufrechterhaltung ihrer Farbstoffeinfuhr- 
verbote anzumelden. Wir haben diese 
Reserve zugelassen, nachdem man uns volle 
Bewegungsfreiheit hinsichtlich der Kohlen- 
wirtschaft zugestanden hatte. 
Der zweite allgemeine Grundsatz, der 
auf der Konferenz zur Annahme kam, wo- 
nach von keinem Land ein bestehendes 
Aus; oder Einfuhrverbot aufrechterhalten 
werden darf, wenn nicht eine besondere 
Reserve in der Konvention selbst gemacht 
und von den anderen vertragsschließenden 
Teilen angenommen würde, hat zunächst zu 
jroßen Schwierigkeiten geführt, indem sehr
	        
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