II, International bedeutsame Enteignungsmaßnahmen der
, üngsten Vergangenheit
Seit dem ersten Weltkrieg wird de: Grundsatz der Unverletzlichkeit
des Privateigentums, der bis dahin in den Kulturstaaten
allgemein anerkannt war, durch Enteignungsmaßnahmen
in einer Vielzahl von Staaten durchbrochen und aufgeweicht,.
Diese Enteignungen bet.effen nicht nur die Staatsangehörigen
äes entgiehenden Staates, was uns iu dem gegenwärtigen Zusammenhang
nicht interessiert, sondern in vielen Fällen auch
Ausländer, Für Staaten, in denen sich der Reichtum zum großen
Teil in den Händen von Ausländern befindet, wie dies bei
unterentwickeliten Ländern, die ihre Wirtschaftsentwicklung
mit Hilfe von Kapitaleinfuhr fördern, oft der Fall ist, besteht
vielfach ein Anreiz dazu, das eigene Volksvermögen auf Kosten
von Angehörigen anderer Staaten zu vermehren.
Im folgenden soll eine kurze Übersicht über die wichtigsten
dieser Enteignungsmaßnahmen gegeben werden.
Den Anfang der Verstaatlichungswelle der letzten 40 Jahre
machten die Verstaatlichungen während und nach der russischen
Revolution. Durch ein Dekret vom 26, Oktober 1917 wurde Privateigentum
an Grund und Boden ohne Entschädigung abgeschafft,
Bis 1920 war die Überführung des größten Teils der russischen
Wirtschaft in Staatseigentum vollzogen. Sämtliche Maßnahmen
erfolgten ohne Entschädigung.
Durch die russischen Sozialisierungsmaßnahmen wurde auch das
Vermögen von Ausländern betroffen. Die alliierten Mächte und
sinige neutrale Staaten protestierten gegen die Eingriffe in
Aie Rechte ihrer Staatsangehörigen.
In den folgenden, sich durch viele Jahre hinziehenden Verhand-«-lungen
zwischen Rußland und den Westmächten über die gegenseitigen
Ansprüche lehnten die russischen Delegierten konstant
3ede Entschädigungspflicht ab, Eine vertragliche Regelung