Full text : Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

Bei diesen Verträgen erfolgte die Bezahlung der Entschädizung
 für sämtliche enteigneten Vermögenswerte der Angehörigen
 des Vertragspartners an deren Heimatstaat, der diese
Summe dann an die enteigneten Personen verteilte. Die Methode
ähnelt etwas der Verteilung einer Konkursmasse, Sie hatte
zwar den Vorteil, daß die Entschädigung rascher erfolgte,
als bei der endlos hinausgezögerten individuellen Entschädigung;
 in den meisten‘ Fällen wurde den enteigneten Personen
jedoch nur ein Teil des Wertes ihrer verlorengegangenen
Vermögenswerte ersetzt,

Zusammenfassend ist zu sagen, daß auch die
largestellten Verträge zur Festsetzung von Entschädigungen
nach erfolgten Enteignungen den allgemeinen völkerrechtlichen
 Grundsatz des Sehutzes des Vermögens von Ausländern
bestätigen. Zwar wurde in keinem Fall eine volle oder angenessene
 Entschädigung für die Enteignungen erzielt. Sie ;
stellten aber die durch sie betroffenen Ausländer noch wesentlich
 besser als die enteigneten Inländer, deren Vermögen
meist ohne jede Entschädigung eingezogen worden war, Für die
geplante Konventien zum Schutze des Vermögens von Ausländern
können sie insoweit dienen, als sie Staaten mit so0zialigiertem
 Wirtschaftssystem gegenüber ein Argument für die
Pflicht zur Entschädigung bei einer Enteignung sind.
            
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