15. Die Wertzuwachslkteuer.
Der unverdiente Wertzuwachs.
?): Forderung einer Einziehung oder Besteuerung
der künftig den Grunödbessitzern erwachsenden Vor-
teile ist zuerst von John Stuart M ill, geb. 1806 in Lon-
don, erhoben worden. In einem von ihm im Jahr 1871
entworfenem Programm der englischen Bodenreformer
hat er den unverdienten Wertzuwachs (unearned incre-
ment) als den steigenden Mehrwert des Bodens bezeich-
net, der aus dem wachsen der Bevölkerung und des Reich-
tums folgt, ohn e d a ß d er Eigentümer etwas
da zu b e itr äg t. Adolf Wa g nn er hat die Besteuerung
des vom Eigentümer nicht durch Leistungen verdienten
Wertzuwachses im Oktober 1877 in seinem auf Seite 18
erwähntem Vortrage im Verein für Sozialpolitik ver-
langt. In dem Programm der deutschen Bodenreformer
vom Jahre 1888, das man auf S. 85 und im Anhang fin-
det, ist etwas anderes vorgeschlagen worden. Dort ist
die Wegsteuerung des Zuwachses des städtischen Grund-
renteneinkommens verlangt worden. Man beanspruchte
nicht wie Wagner eine teilweise sondern eine vollständige
Wegnahme, nicht des Wert zuwachses, sondern des
Zuwachses des Ein kom m e n 8 aus dem Boden. Nicht
die im Mehrwert des Bodens kapitalisierte Erhöhung der
Grundrente, sondern diese selbst. In dem Programm
von 1890 ist diese Forderung zugunsten der Steuer vom
Wertzuwachs aufgegeben worden. Man hat außerdem
nicht mehr eine Wegnahme, sondern nur noch eine Be-
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