fullscreen: Nationale Bodenreform

15. Die Wertzuwachslkteuer. 
Der unverdiente Wertzuwachs. 
?): Forderung einer Einziehung oder Besteuerung 
der künftig den Grunödbessitzern erwachsenden Vor- 
teile ist zuerst von John Stuart M ill, geb. 1806 in Lon- 
don, erhoben worden. In einem von ihm im Jahr 1871 
entworfenem Programm der englischen Bodenreformer 
hat er den unverdienten Wertzuwachs (unearned incre- 
ment) als den steigenden Mehrwert des Bodens bezeich- 
net, der aus dem wachsen der Bevölkerung und des Reich- 
tums folgt, ohn e d a ß d er Eigentümer etwas 
da zu b e itr äg t. Adolf Wa g nn er hat die Besteuerung 
des vom Eigentümer nicht durch Leistungen verdienten 
Wertzuwachses im Oktober 1877 in seinem auf Seite 18 
erwähntem Vortrage im Verein für Sozialpolitik ver- 
langt. In dem Programm der deutschen Bodenreformer 
vom Jahre 1888, das man auf S. 85 und im Anhang fin- 
det, ist etwas anderes vorgeschlagen worden. Dort ist 
die Wegsteuerung des Zuwachses des städtischen Grund- 
renteneinkommens verlangt worden. Man beanspruchte 
nicht wie Wagner eine teilweise sondern eine vollständige 
Wegnahme, nicht des Wert zuwachses, sondern des 
Zuwachses des Ein kom m e n 8 aus dem Boden. Nicht 
die im Mehrwert des Bodens kapitalisierte Erhöhung der 
Grundrente, sondern diese selbst. In dem Programm 
von 1890 ist diese Forderung zugunsten der Steuer vom 
Wertzuwachs aufgegeben worden. Man hat außerdem 
nicht mehr eine Wegnahme, sondern nur noch eine Be- 
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