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3. Kap. Der Zins.
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%% i m x ú “ 9cmeintn in die Höhe geht und derjenige de, Grunde, und
ns ,>ch glerchfall, steigert. In Anbetracht der Verwicklung der ein
>M°gigen Berhältniffe ist es allerdings sehr schwierig, diese Fragen mit grasterer
geringerer Genauigkeit zu beantworten.
Will man zu einem wenigstens einigermaßen befriedigenden Ergebnisse
ngen und sich ein zum mindesten in seinen großen Umrissen deutliches
ber Entwicklung des Zinsfußes machen, so muß man zunächst
e§ Mn der Grundrente und dem Zins der Geldkapitalien unterscheiden, sei
à 6ei ļ^tern um Darlehen an einzelne Unternehmer, Landwirte
Sta ;f òu í írieííe ' ober um an der Börse in den Verkehr kommende Obligationen,
sich ^.^äbiere u. dgl. handelt. Was nun die Grundrente anlangt, so läßt
’ Uber die Höhe, welche dieselbe während der frühern Zeiten und nament-
fomnT— nb ber erften ^u^hunderte des Mittelalters erreichte, wenig Be-
selten o şuşi' ^er Umstand, daß die Form der Bodenbenutzung nur in
burck n ^^uigstenv in nicht sehr häufigen Fällen die Selbstbewirtschaftung
%nb b "r* fme dauern mar, e#mert ober öer=
Ünü ^ ("ifd)Wgig,n!8ed)äüniRe, bie über bie burd)=
'che Hohe der Grundrente Aufschluß geben könnte. Wurden doch du
ļ m Kühern Mittelalter sehr oft von hart gedrückten Leibeigenen be
eilter
welche dem auf primitive Weise bearbeiteten Grund und Boden
Hand n şŞìnen Ertrag abrangen, häufig allerdings auch von milder be-
tnit (J” ’^ ör * 9en ' urie es das Naturell der einzelnen Grundherren gerade
sich !. brachte. So läßt es sich denn durchaus nicht ermitteln, wie hoch
10 Grundrente im allgemeinen belief und ob sie sich nach oben oder
%eiw*T belt,e9te - bestand eben keine irgendwie stabile Entlohnung der
ihnen ' Ş'uungen der landwirtschaftlichen Arbeiter. Die Herren konnten die
bellten übergebenen bäuerlichen Leibeigenen vielfach ganz nach Belieben aus-
eigener knechten. Im spätern Mittelalter wurde dem anders. Die Leib-
beslin,/1 1ÜUlbcn allmählich zu Hörigen, welchen die Verpflichtung zu meist
^iebiak T ' C * n oûcmdi festgesetzten Frohndiensten und zur Leistung von
iti Uļ a C ' tcn oblag. Für diese Zeiten kann daher die Höhe der Grundrente
hibburck oņ nachgewiesen werden. Dieselbe war aber lange Perioden
feit ûbì şinbil und stand vielfach mit der Entwicklung der Ertragsfähig-
bieser u Grundes und Bodens wenig im Einklang. Die rechtliche Festlegung
aber bCr ļnndbauenden Klasse, welche sich in zwar beschränktem,
bchep L . id)cm Ņesitz des meist nur im Obereigenthum der adeligen und geist-
soch êj ^""^berren stehenden Grundes und Bodens befand, verhinderte viel-
bep steigende wie eine sinkende Bewegung der Grundrente. Die von
bes selbst bewirtschafteten oder an Pächter im heutigen Sinne
° r es überlassenen Grundstücke waren auch damals nicht sehr zahlreich.