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Ausführungsbestimmungen. Muster 2.
459
Zu II. Nicht abzugsfLhig
lind Schulden, die zur Be
streitung der laufenden
HauShaltungslosten einge
gangen sind (HaushaltungS-
schuldenl sowie Schulden
und Lasten, welche in wirt
schaftlicher Beziehung zu
nicht steuerbaren Vermö
gensteilen stehen IBemer-
kung ju 1,1; I 2 A und B);
vgl. auch Seite 456 An
merkung 1.
Bermögens-
wert isiehe
die Randbe-
merkungf aus
. shier 456])
M.
Übertrag.
Übertrag...
g) Roch nicht fällige Ansprüche aus
während des VeraulagungSzeit-
raumS eingegangenen Lebens-,
Kapital- u. Rentenversicherungen,
anzusetzen mit der vollen Summe
der eingezahlten Prämien- oder
Kapitalbeträge, falls die jährliche
Prämienzahlung den Betrag von
tausend Mark oder die einmalige
Kapitalzahlung den Betrag von
dreitausend Mark übersteigt. So
genannte Geschäfts Versicherungen
mit Fälligkeit der Versicherungs
summe bei Ableben des Geschäfts
inhabers gehören zu den Lebens
versicherungen. Als Kapitalver
sicherung gilt jede Versicherung,
auf Grund deren dem Versicherten
unter allen Umständen eine Ka-
pitalauszahlung gewährleistet ist;
insbesondere kommen auch Militär
dienst- u. Aussteuerverstcheruugen
in Betracht
M.
Zusammen a bis g
Zusammen I.
In dem bei 2 und 3 angegebenen Vermögen
sind im Ausland befindliche Wertpapiere und
Forderungen an ausländische Schuldner im Ge
samtwcrte von M. enthalten.
4. DaS von mir unter 3 a bis g angegebene
Kapitalvermögen setzt sich, wie aus der Anlage
ersichtlich ist, zusammen.
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapital
schulden, soweit sie nicht schon bei Be
rechnung des BeicicbSvermögens zuI, 2A,
B berücksichtigt sind.
Name des
Gläubigers
b)
Wohnort des
Gläubigers
Betrag
M.
Zusammen..
Verbleibt (ohne III) ein Reinvermögen von.