Full text: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Ausführungsbestimmungen. Muster 2. 
459 
Zu II. Nicht abzugsfLhig 
lind Schulden, die zur Be 
streitung der laufenden 
HauShaltungslosten einge 
gangen sind (HaushaltungS- 
schuldenl sowie Schulden 
und Lasten, welche in wirt 
schaftlicher Beziehung zu 
nicht steuerbaren Vermö 
gensteilen stehen IBemer- 
kung ju 1,1; I 2 A und B); 
vgl. auch Seite 456 An 
merkung 1. 
Bermögens- 
wert isiehe 
die Randbe- 
merkungf aus 
. shier 456]) 
M. 
Übertrag. 
Übertrag... 
g) Roch nicht fällige Ansprüche aus 
während des VeraulagungSzeit- 
raumS eingegangenen Lebens-, 
Kapital- u. Rentenversicherungen, 
anzusetzen mit der vollen Summe 
der eingezahlten Prämien- oder 
Kapitalbeträge, falls die jährliche 
Prämienzahlung den Betrag von 
tausend Mark oder die einmalige 
Kapitalzahlung den Betrag von 
dreitausend Mark übersteigt. So 
genannte Geschäfts Versicherungen 
mit Fälligkeit der Versicherungs 
summe bei Ableben des Geschäfts 
inhabers gehören zu den Lebens 
versicherungen. Als Kapitalver 
sicherung gilt jede Versicherung, 
auf Grund deren dem Versicherten 
unter allen Umständen eine Ka- 
pitalauszahlung gewährleistet ist; 
insbesondere kommen auch Militär 
dienst- u. Aussteuerverstcheruugen 
in Betracht 
M. 
Zusammen a bis g 
Zusammen I. 
In dem bei 2 und 3 angegebenen Vermögen 
sind im Ausland befindliche Wertpapiere und 
Forderungen an ausländische Schuldner im Ge 
samtwcrte von M. enthalten. 
4. DaS von mir unter 3 a bis g angegebene 
Kapitalvermögen setzt sich, wie aus der Anlage 
ersichtlich ist, zusammen. 
II. Hiervon sind abzuziehen die Kapital 
schulden, soweit sie nicht schon bei Be 
rechnung des BeicicbSvermögens zuI, 2A, 
B berücksichtigt sind. 
Name des 
Gläubigers 
b) 
Wohnort des 
Gläubigers 
Betrag 
M. 
Zusammen.. 
Verbleibt (ohne III) ein Reinvermögen von.
	        
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