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Grundlage für die obigen Ausführungen dient, eine Korrektur,
die auf den ersten Blick unwichtig erscheinen mag, aber sich
dann als sehr wesentlich erweist. v. Böhm-Bawerk sagt nicht,
ob man sich die Zahlenreihen in jeder Spalte der Tabelle als
unbestimmt fortgesetzt zu denken habe, oder ob diese Zahlen-
reihen abbrechen. Man muß natürlich letzteres annehmen,
da die Verlängerung der Produktionsperiode schon aus physi-
kalischen Gründen eine Grenze haben muß. Da es dabei für die
hier zur Diskussion stehende prinzipielle Frage selbstverständ-
lich nichts ausmacht, ob man mit dem 7., 8. oder 20. Jahre die
Reihen abschließt, so soll angenommen werden, daß die Produk-
tion höchstens diejenige Zahl von Jahren in Anspruch nehmen
kann, bis zu welcher die Böhm-Bawerksche Tabelle herab-
geht. Das sind sieben Jahre“.
„Nun darf man aber nicht annehmen, daß die Zukunfts-
pläne der verschiedenen Produzenten nicht über 7 Jahre, von
der Gegenwart (1888) ab gerechnet, hinausreichen. Derjenige
z. B., dem erst im Jahre 1889 ein Arbeitsmonat zur Verfügung
steht, wird gegenwärtig, d, h. im Jahre 1888, auch damit rechnen,
daß er im Jahre 1896 500 Produkteinheiten erzielen kann; der-
jenige, dem erst im Jahre 1890 ein Arbeitsmonat zufällt, wird
ins Auge fassen, daß er im Jahre 1896 470 und im Jahre 1897
500 Produkteinheiten herstellen kann, usw. Mit der Ergänzung,
die durch obige Erwägungen geboten erscheint, wird die Tabelle
folgende modifizierte Gestalt annehmen‘“‘:
„Ein Arbeitsmonat aus dem Jahre
ergibt für
die Wirt-
schafts-
periode
1888
889
890
391
292
893
894
‚895
896
897
2108
RQRQQ
L00
200
280
350
zw
+J
m
1
18rRO
100
200
280
350
“90
49
“70
290
F1RON
100
200
280
250
100
440
470
500
[801
100
200
280
350
400
440
470
30
Produkt-
ainheiten‘‘