Object: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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44°/ 0 der Gesamtbevölkerung (nach der Volkszählung von 1901), trägt 
die Hälfte der gesamten staatlichen und lokalen Grund- und Ge 
bäudesteuerlast und sogar rund 55 °/ 0 der Gesamtlast an Gemeinde 
zuschlägen. Mittelitalien, mit 16 °/ 0 der Gesamtbevölkerung, bringt 
rund 19°/ 0 der Gesamtsumme an Immobiliarsteuern und rund den 
gleichen Anteil an den Gemeindezuschlägen auf. Für Süditalien und 
die Inseln, mit 26,2 bzw. 13,2 % der Gesamtbevölkerung, betragen 
dagegen jene Quoten nur rund 22 bzw. 10 °/ 0 und für die Gemeinde 
zuschläge sogar nur 17 bzw. 8,3%. Es läßt sich demnach im allge 
meinen eine Tendenz fallender Kopfbeträge von Norden nach Süden 
zu feststellen. Die staatliche und lokale Immobiliarsteuerlast pro 
Kopf der Bevölkerung beträgt in der angedeuteten Reihenfolge: 
15,09—15,22—11,01—9,73 L. Regelmäßiger noch ist die Gestaltung 
der Prokopfanteile an den Gemeindezuschlägen allein, nämlich: 
6,03—5,56—3,13—3,00 L. Diese Erscheinung ist um so bemerkens 
werter, als gerade Norditalien sehr dicht bevölkert ist und daher hier 
eher niedrigere Kopfbeträge von vornherein zu vermuten wären. 
Schärfer noch treten die steuerlichen Unterschiede zwischen den 
einzelnen Landesteilen hervor, wenn wir, unter Ausschaltung der Pro 
vinzialzuschläge, die Grund- und die Gebäudebelastung trennen. Wie 
sich da die Prokopfquoten gestalten, zeigt uns Tabelle auf S. 55. 
Aus nebenstehender Übersicht lassen sich gewisse „Gesetzmäßig 
keiten“ erkennen. Im allgemeinen ist die Tendenz wahrzunehmen, 
daß die Kopfquoten von Norden nach Süden zu fallen. Besonders 
deutlich tritt dies bezüglich der Grundsteuerbelastung hervor, sowohl 
bezüglich der Staatssteuer wie der Gemeindezuschläge, namentlich 
dann, wenn wir die Provinzhauptorte ausschalten, um möglichst die 
Verhältnisse des platten Landes zu erfassen 1 ). Die bezüglichen Kopf 
quoten bilden dann folgende von Norden nach Süden zu abfallende 
Zahlenreihe: 7,63—6,41—4,84—4,08 L. 
Die Tatsache, daß der Norden relativ viel dichter bevölkert ist 
als der Süden (einschließlich der Inseln), zwingt zu dem Schluß, daß 
in Norditalien der Grundbesitz pro Flächeneinheit mit Grundsteuern 
viel stärker belastet ist als in jenen anderen Gebietsteilen. Dieses Er 
gebnis bestätigt denn auch nachstehende Untersuchung. 
*) Der Einfluß der Provinzhauptorte auf die Gestaltung der Prokopfbeträge 
ist natürlich in den einzelnen Landesteilen verschieden. So entfällt in Norditalien 
rund V„ der Gesamtbevölkerung auf die Provinzhauptorte, in Mittelitalien dagegen 
fast Vs- — S. Tab. I Anh.
	        
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