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44°/ 0 der Gesamtbevölkerung (nach der Volkszählung von 1901), trägt
die Hälfte der gesamten staatlichen und lokalen Grund- und Ge
bäudesteuerlast und sogar rund 55 °/ 0 der Gesamtlast an Gemeinde
zuschlägen. Mittelitalien, mit 16 °/ 0 der Gesamtbevölkerung, bringt
rund 19°/ 0 der Gesamtsumme an Immobiliarsteuern und rund den
gleichen Anteil an den Gemeindezuschlägen auf. Für Süditalien und
die Inseln, mit 26,2 bzw. 13,2 % der Gesamtbevölkerung, betragen
dagegen jene Quoten nur rund 22 bzw. 10 °/ 0 und für die Gemeinde
zuschläge sogar nur 17 bzw. 8,3%. Es läßt sich demnach im allge
meinen eine Tendenz fallender Kopfbeträge von Norden nach Süden
zu feststellen. Die staatliche und lokale Immobiliarsteuerlast pro
Kopf der Bevölkerung beträgt in der angedeuteten Reihenfolge:
15,09—15,22—11,01—9,73 L. Regelmäßiger noch ist die Gestaltung
der Prokopfanteile an den Gemeindezuschlägen allein, nämlich:
6,03—5,56—3,13—3,00 L. Diese Erscheinung ist um so bemerkens
werter, als gerade Norditalien sehr dicht bevölkert ist und daher hier
eher niedrigere Kopfbeträge von vornherein zu vermuten wären.
Schärfer noch treten die steuerlichen Unterschiede zwischen den
einzelnen Landesteilen hervor, wenn wir, unter Ausschaltung der Pro
vinzialzuschläge, die Grund- und die Gebäudebelastung trennen. Wie
sich da die Prokopfquoten gestalten, zeigt uns Tabelle auf S. 55.
Aus nebenstehender Übersicht lassen sich gewisse „Gesetzmäßig
keiten“ erkennen. Im allgemeinen ist die Tendenz wahrzunehmen,
daß die Kopfquoten von Norden nach Süden zu fallen. Besonders
deutlich tritt dies bezüglich der Grundsteuerbelastung hervor, sowohl
bezüglich der Staatssteuer wie der Gemeindezuschläge, namentlich
dann, wenn wir die Provinzhauptorte ausschalten, um möglichst die
Verhältnisse des platten Landes zu erfassen 1 ). Die bezüglichen Kopf
quoten bilden dann folgende von Norden nach Süden zu abfallende
Zahlenreihe: 7,63—6,41—4,84—4,08 L.
Die Tatsache, daß der Norden relativ viel dichter bevölkert ist
als der Süden (einschließlich der Inseln), zwingt zu dem Schluß, daß
in Norditalien der Grundbesitz pro Flächeneinheit mit Grundsteuern
viel stärker belastet ist als in jenen anderen Gebietsteilen. Dieses Er
gebnis bestätigt denn auch nachstehende Untersuchung.
*) Der Einfluß der Provinzhauptorte auf die Gestaltung der Prokopfbeträge
ist natürlich in den einzelnen Landesteilen verschieden. So entfällt in Norditalien
rund V„ der Gesamtbevölkerung auf die Provinzhauptorte, in Mittelitalien dagegen
fast Vs- — S. Tab. I Anh.