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auch eine baldige beträchtliche Besserung der sehr un—
günstigen Beschäftigungslage in den Steinbruch⸗
betrieben, vor allein im Rheinland und in Schlesien.
Meliorationen
Zur Förderung landwirtschaftlicher Bodenverbesse—
Aungen hat das Reich bekanntlich im Jahre 1921die
Deutsche Bodenkultur A. G. gegtundet, die in engster
Zusammenarbeit mit den Ländern, den Organisationen
der Landwirtschaft und den Gewerkschaften Darlehen
an öffenlich-rechtliche Bodenverbesseruugsgenossenschaf⸗
ten gewährte, soweit deren Unternehmungen auch der
Entlastung des Arbeitsmarktes diekten Die hierzu
benötigten Mittel wurden der Gesellschaft zu je einem
Drittel vom Reich (aus den Reichsmitteln der pro⸗
duktiven Erwerbslosenfürsorge), von der Renlenbau
und ihrer Rechtsnachfolgerin, der Reutenbanttedit
anstalt, und von den Ländern zur Verfügung gestellt
NRach Erschöpfung dieser Fonds sind durch das Gesetz
über die Gewährung von Darlehen zur Hebung der
landwirtschaftlichen Erzeugung vom 22. Fun 186
neue Mittel für die Gesellschaft flüssig gemacht worden,
ndem ihr aus den UÜberschüssen der Reichsgetreide
elle 35 Millivnen A zur Verflgung gestellt wurden
Dadurch ist die Gesellschaft in den Stand geseht wor
den, ihre Arbeiten auch im laufenden Jahre fortu-
etzen.
Mit Hilfe der Darlehen, welche die Gesellschaft im
Einvernehmen mit den beteiligten Laͤndern au Boden
verbesserungsgenossenschaften gegeben hat, ist bisher
nsgesamt die Melioxation von rund 200 000 ba
möglicht worden; dabei wurden etwa 7000000
beitertagewerke geleistet. Daneben sind auch aus
Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge im Wege
der öffentlichen Notstandsarbeit zahlreiche Melioratton
unternehmungen gefördert, worden; z. B. hat die
Reichsarbeitsverwaltung, die nach den gesehßlichen Vor
schriften nur über die Förderung von Notstands⸗
arbeiten größeren Umfanges entscheidet, in diesem
Ahre Zuschüsse und Darlehen im Gesamtbetrage von
über 40 Millionen fuür Melioratiomumen
rehmungen bewilligt.
Siedlung
In das Gebiet der Arbeitsbeschaffung gehbrt auch die
landwirtschaftliche Siedlung. Wenn die Reichsregie
ung ihre Beschlüsse uber die Forderung der Siedlung
auch unabhäugig von der Aufstellung des Arbeits
eschaffungsprogramms gefaßt hat, so ist doch die
andwirtschaftliche Siedlung — auf lange Sicht ge—
sehen — flir das Problem der Arbeitsbeschaffung von
gzeradezu ausschlaggebender Bedeutung. Viele Um—
tände sprechen dafürt, daß die grundlegenden Verände—
rungen der weltwirtschaftlichen Verhaͤltnisse, die eine
Folge des Krieges sind, eine berufliche Umstellung der
Bevölkerung Deutschlands in großem Umfange not—
wendig machen werden, vor allem in der Richtung, daß
ein sehr viel größerer Teil des deutschen Volkes als
hisher seinem Erwerb in der Hauptsache in landwirt⸗
schaftlicher Tätigkeit findet. Diese Entwicklung er—
scheint außerdem sowohl aus innerpolitischen wie aus
zrationalen Gründen exwünscht; eine besonders drin—
gende Notwendigkeit ist eine dichtere Besiedlung der
Ann bevölkerten Ostgebiete. Voraussetzung füh eine
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oAlche Umschichtung der Bevölkerung ist aber die An—
zung geeigneter Siedler auf eigenem Grund und
Boden. Wenn es gelingt, dieses Ziel zu exreichen, wird
s im Laufe der Zeit möglich sein, den Uberschuß der
andwirtschaftlichen Bevblkerung, der leide auch jetzt
mmer noch nach den Großstädten drängt, meht und
nehr auf dem Lande festzuhalten und damit ur E
saltung und Stärkung eines wirtschaftlich gesunden
ind kaufkräftigen Bauernstandes beizutragen, in dem
nuch die deutsche Industrie ein weites Absatzfeld finden
vird. In Erkenntnis dieser Zusammenhänge hat die
Keichsregierung beschlossen, fur die Siedlung in den
Atgebtekten im, laufenden Jahre zunachst 30 Rillio—
en NA bereitzustellen. Daneben ftehen für Sied—
ingszwecke noch 15 Millionen N. aus den Übei—
chüssen der Reichsgetreidestelle zur Verfügung, diese
Nittel sind vor allem für die Besiedlung verbesserten
der noch zu verbessernden Bodens bestimmt, um dazu
inzuregen, durch Schaffung neuer und Vergrößerung
u kleiner Betriebe ertragloses oder ertragarmes Land
n Kultur zu bringen und es in Kulin zu erhalken.
Zum Arbeitsbeschaffungsprogramm gehören endlich
uch die Maßnahmen zur Förderung der deutschen
lusfuhr, welche die Reichsregierung bereits früher be—
chlossen hatte (ogl. S. 2der Denkschrift), nämlich
ie Ausfallgarautie fuͤr die Russengeschäfte und die
kWortkreditversicherung. Diese beiden Einrichtungen
aben sich in der kurzen Zeit ihres Bestehens bekteinse in
rfreulicher Weise entwickelt. Die Förderung des
dussengeschäfts exfolgt gemäß den Beschlüssen des
aushaltsausschusses des Reichßtags vom 35. Februar
926 in der Form, daß das Reich und die Laͤnder bet
wwissen langfristigen (zwei⸗ und vierjährigen) Liefe—
ungsgeschäften nach der Unson der sogialistischen
owjet Republiken eine Ausfallbürgschaft in Hohe von
O v. H. des Kaufpreises übernehmen“ Diese Ausfall
ürgschaft ermöglicht den Abschluß von Lieferungsber
rägen bis zum Gesamtwert von etwa 300 Rillio—
ien N, das Reich selbst kann nach den genaunten
Beschlüssen eine Bürgschaft bis zum Höchstbetrage von
95 Millionen NR. übernehmen. Bie Finangierumg
er Lieferungen erfolgt in der Hauptsache durch die
eutschen Banken, zu einem geringen Teil durch die
Industrie selbst. Die Schwierigkeiten, die vorüber—
ehend dieser Finanzierung im Wege standen, sind un
nittelbar nach Annaͤhme der Entschließung des Reichs—
ages vom 28. Juni 1926 durch eine Einigung zwischen
sndustrie und Banken behoben worden. Die Beschaf
ung der nötigen Kredite ist jetzt bis zur vollen Höhe
esichert.
Im Rahmen dieser Kreditaktion sind bisher mit der
ʒandelsvertretung der Union der sozialistischen So
ojet Republiken Verträge im Gesamtbekrage von etwa
60 Millionen .A. abgeschlossen worden. Die Aus
allbürgschaft hat der interministerielle Ausschuß, der
ür diese Entscheidungen gebildet worden ist, bisher für
herträge im Gesamtbelkrage von rund 180 Mil
ionen übernommen. Die Lieserungen verteilen sich auf
ie verschiedensten Industrien; besonders ftark beteilig
ind die Werkzeugmaschinenindustrie, die Industrie der
Zergwerks⸗, Hütken- und Walzwerkbanlagen, nicht un
rheblich auch die Landmaschinen industrie und die Fahr
Exportförderung