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Anlage 4
Der Reichsarbeitsminister
(Ministerialkommission für
Arbeitsbeschaffung)
13801/26
Berlin, den 1. November 1926
An
die Sozialministerien der Länder
Betrifft: Vergebung öffentlicher Arbeiten und Aufträge
In Ausführung eines Beschlusses der Reichsministerialkommission für Arbeitsbeschaffung gestatte
ch mir, auf folgendes ergebenst hinzuweisen:
Immer wieder muß beobachtet werden, daß die oͤffentlichen Arbeiten und Aufträge alljährlich alsbald
aach der Verabschiedung der Haushalte fast gleichzeitig in Auftrag gegeben und ausgeführt werden. Die
Folge davon ist, daß für die beteiligten Gewerbe zunächst reichliche Arbeitsgelegenheit geschaffen wird,
daß aber gegen Ende des Haushaltsjahres Rückschläge eintreten, und zwar gerade in den letzten Monaten,
in denen die Lage des Arbeitsmarkles sich auch faifonmaͤßig fark zu verschlechtern pflegt
Dieses Verfahren der Beschaffungsstellen stand schon in normalen Zeiten einer gleichmäßigen Be—
schäftigung im Wege und brachte nicht selten auch die Gefahr unwirtschaftlicher Preissteigerungen mit
sich; unter den gegenwärtigen Verhältnissen waäͤre es aber aus wirtschaftlichen und politischen Gründen
nicht zu verantworten, wenn auch fernerhin in derselben Weifse verfahren würde. Es muß vielmehr mit
allen Mitteln versucht werden, die Lücke, die nach der Durchführung der nee der öffentlichen Stellen
auch gegen Ende dieses Haushaltssjahres wieder entstehen würde, auszufüllen und darüber hinaus für die
Zukunft eine Wiederkehr derartiger Schwankungen nach Möglichkeit zu vermeiden
Zu diesem Zwecke werden sich zunächst die einzelnen Beschaffungsstellen frühzeitig darüber Klarheit
berschaffen müssen, welche Arbeiken und Auftraͤge in ihrem igenen Amtsbereich voraussichtlich für das
nächste Haushaltssahr bewilligt werden und welche Maßnahmen vorweg genommen werden können,
ohne die Arbeitsmöglichkeiten des nächsten Haushaltsjahres selbst zu sehr einzuschränken. Alsdann wird
es sich einpfehlen, daß die verschiedenen Beschaäffungsftellen innerhalb eines Wirtschaftsgebietes (Ge—
meinde, Kreis, Provinz, Land) miteinander Fuͤhlung nehmen, um innerhalb dieser Gebiete die gesamten
öffentlichen Arbeiten gemeinsam zeitlich und örtlich zu bertetlen. Dabes müssen die Beschaffungsstellen
der Reichs Landes und Kommunalbehörden sowile auch der offemlichen Verkehrsanstalten zusammen—
wirken. Zu den Beratungen werden die Arbeitsnachweisbehbrden heranzuziehen sein, die in erster Linie
über die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarkts und insbesondere über die zeitlichen und ört—
lichen Beschäftigungsmöglichkeiten fuͤr die einzelnen Arten von Mbeitnehmern Mskuft zu geben ver⸗
mögen.
Für Arbeiten, die noch in diesem Jahre vorzeitig ausgeführt werden sollen, müssen gegebenenfalls
durch besondere Nothaushalte Mittel bewilligt perden. Sowen in Genehmigung dieser Haushalte
durch die Aufsichtsbehörde notwendig ist, sollte fie mu tunlichster Beschleunigung erfolgen. Für das
Reich hat sich der Herr Reichsminister der Finanzen bereit erklärt, aus den Voranschlaͤgen der Ressorts
für das nächste Haushaltsjahr geeignete Aufträge und Arbeiten herausziehen zu lassen und beim Reichs
rat und beim Reichstag ihre bevorzugte Erledigung zu beantragen damm fie am Eude des Sausbal—
jahres ohne Verzug ausgeführt werden können.
Mit Rücksicht auf den großen Einfluß, den die Aufträge bffentlicher Beschaffungsstellen auf die Ent
wicklung des Arbeitsmarktes ausüüben, darf ich Sie erxgebenst bitlen, auch bei den staatlichen und kom
numalen Beschaffungsstellen Ihres Landes auf die Durchfuhrung dieser Vorschläge hinzuwirken und
wäre für eine baldgefällige Mitteilung des von Ihnen Veranlaßlen daufbar. Die Reichsressorts habe ich
benfalls gebeten, im Sinne vorstehender Ausführungen zu berfahren und auch ihre örtlichen Außen
ttellen zu gemeinsamem Vorgehen mit den Landes und Kommungsbeberden amuwessen.
Im Auftrage
Dr. Nitter
r. 2921