28 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
verteilt. Anteile für diejenigen Ausgaben der Betriebsrechnung,
die nach den Verrechnungsbestimmungen in bestimmten Teil-
rechnungen (Abstracts) der Betriebsrechnung zusammengefaßt werden
(siehe Seite 30), wie Kosten der Hauptverwaltung, Versicherungs-
beträge, Steuern usw., werden der Neubaurechnung nicht belastet.
Die Ausgaben für die Durchbringung neuer Projekte im Parla-
ment (Parliamentary Expenses) werden bei größeren Ausführungen
zunächst auf Vorschußkonto verrechnet. Wird die Ausführung
nicht genehmigt, so wird die Betriebsrechnung belastet, anderenfalls
die Kapitalrechnung. Bei kleineren Ausführungen werden diese
Kosten sofort der Betriebsrechnung belastet. Für Lokomotiv-
leistungen für die Neubauverwaltung wird der wirkliche Aufwand
angelastet und den beteiligten ‘Departments’ gutgeschrieben.
XI. Das System der Buchungen
Die englischen Eisenbahnen sind durch die Vorschriften des
Verkehrsministeriums (Ministry of Transport) an eine feste Form
ihrer Rechnungen und ihrer Berichterstattung über die Finanz-
ergebnisse gebunden. Dadurch ist eine einheitliche Form aller
Rechnungen und damit die Vergleichbarkeit aller wichtigen Zahlen
gewährleistet. Im einzelnen bestehen noch eine Reihe von Ab-
weichungen, die jedoch im Laufe der Zeit verschwinden sollen.
In der Gesamtrechnung wird die Betriebsrechnung (Receipts and
Expenditures in Respect of Railway Working, gewöhnlich Revenue
Account, abgekürzt Revenue genannt) und die Kapitalrechnung
(Capital Account) unterschieden.
1. Die Betriebsrechnung für den Eisenbahnbetrieb
Die Betriebsrechnung zeigt folgende allgemeine Einteilung:
Einnahmen (Receipts)
(Passenger Train Traffic),
(Ordinary Passengers),
(First Class),
(Second Class),
Third Class),
a) Allgemeine Einteilung
Personenverkehr
Normaltarife
I]. Klasse
I.
IL