daß trotz verschiedener Maßnahmen auf dem Ge-
biete der öffentlichen Abgaben, der Monopole und
Verkehrstarife der Abgang von Periode zu Periode
sowohl dem absoluten Betrage nach, als auch ver-
hältnismäßig größer geworden ist.
Die Durchführung der Genfer Protokolle vom
Oktober 1922, wodurch vor allem die entscheidende
Wendung im Staatshaushalte eintrat, die Stabilisie-
rung der Währung und die Stillegung der Noten-
presse bilden die Marksteine der neuen Aera.
Freilich, die Aufgabe hat sowohl an den Völker-
bund als namentlich auch an die österreichische
Gesamtheit ungeheure Anforderungen gestellt und
es kann heute behauptet werden, daß das große
Werk nur dank der verständnisvollen Erfassung des
Problems bei allen Kreisen gelang. Die Reorganisa-
tion der Verwaltung war mit großen Opfern verbunden.
Die eiserne Notwendigkeit zwang zu sehr einschneiden-
den Sparmaßnahmen, die das durch den langen Krieg
schwergeprüfte Volk um so härter empfunden hat, als
die Inflationszeit eine künstliche Steigerung der inländi-
schen Produktion gebracht hatte, der naturgemäß die in-
folge der Stabilisierung der Währung und der An-
gleichung der inneren Kaufkraft der Landeswährung
an den Auslandswert unvermeidliche Wirtschaftskrise
folgen mußte. Es ist selbstverständlich, daß schon
die Gebarung der letzten Monate des Jahres 1022
unter dem Zeichen des Wiederaufbaues stand,
gleichwohl kann der Rechnungsabschluß für das
Jahr 1022, in dessen Verlauf sich der Währungs-
verfall am schnellsten vollzog — Kronenwert am
l. Jänner: 120 Kronen = 1 Goldkrone, :am
il. Oktober 15.100 Kronen = I Goldkrone —
keinen Maßstab für den Stand der Staatsfinanzen
bilden. Erst vom I. Jänner 1923 angefangen bietet
die Haushaltsgebarung die Möglichkeit einer klaren
und zutreffenden Beurteilung der Ausgaben- und
Einnahmenentwiclung.
Da die Verfassung anordnet, daß der Jahresvor-
anschlag spätestens 8 Wochen vor dem Beginne der
Gebarungsperiode, also spätestens am 5. November
dem Nationalrat vorzulegen ist, mußte der Voran-
schlag für das Jahr 1023 noch zu einer Zeit ausge-
arbeitet werden, zu der die Genfer Beschlüsse noch
nicht vorlagen, diese also auf den Voranschlag noch
keinen Einfluß haben konnten. Die Regierung war
sich völlig bewußt, daß der von ihr’ eingebrachte
Voranschlag durch die mittlerweile genehmigten
Genfer Beschlüsse überholt sei und daher - einer
Umarbeitung bedürfe. Diese Umarbeitung wurde
denn auch sofort in Angriff genommen.
Das Finanzkomitee des Völkerbundes hatte bei
Prüfung des Staatshaushaltes erkannt, daß die Be-
seitigung der Defizitwirtschaft, soll der Staatshaushalt
dauernd gesunden, nicht das Werk eines Augenblickes
sein kann, daß vielmehr dieses Ziel nur durch plan-
mäßigen Neuaufbau der Staatswirtschaft in einem
ängeren Zeitraum erreicht werden kann und das bis
lahin unvermeidliche Defizit durch Kredithilfe gedeckt
werden muß. Die Prüfung der Verhältnisse hat
weiters zu der Überzeugung geführt, daß die Her-
tellung des Gleichgewichtes in erster Linie durch
\usgabeneinschränkung, in zweiter Linie durch Ein-
nahmensteigerung sichergestellt werden muß. In diesem
Sinne hat die vom Völkerbund im November 1022
ıach Wien entsandte Delegation im Einvernehmen
nit der österreichischen Regierung und im Rahmen
der im Wiederaufbaugesetze gegebenen Richtlinien
len sogenannten Reformplan aufgestellt. Dieser Re-
"ormplan hat für den Staatshaushalt, gegliedert nach
zroßen Gruppen der Staatswirtschaft, einen in Halb-
‚ahresperioden geteilten Wirtschaftsplan, umfassend die
Zeit vom I. Jänner 1923 bis 31. Dezember 1024 ent-
worfen, der für jede einzelne dieser Halbjahresperioden
‚iffermäßig (in Goldkronen) die Maximalausgaben und
MVlinimaleinnahmen vorsah und eine Entwicklung: in
lem Sinne vorzeichnete, daß die letzte Halbjahres-
periode, "also die Zeit vom I. Juli bis 31. Dezember
‚024, bereits mit einem Überschusse abschließen soll.
Der bis dahin %u deckende Gesamtabgang wurde mit
142 Millionen Goldkronen, der Überschuß des letzten
Halbjahres mit II Millionen Goldkronen ermittelt. In
liesem Reformplan waren die Investitionsausgaben
ı1och nicht besonders behandelt, sie waren — aller-
lings überaus knapp bemessen — in die allgemeinen
Ausgaben einbezogen worden. Der umgearbeitete
Voranschlag für das Jahr 10923 mußte natürlich schon
lem Reformplan entsprechen.
Die Gesichtspunkte, von denen die unter der Kon-
‚rolle des Völkerbundes durchgeführten Reformen
geleitet waren, seien im folgenden kurz angedeutet:
Trennung der reinen Hoheitsverwaltung von den
Betrieben. und Monopolen, weitgehende Sparmaß-
2ahmen auf dem Gebiete der Verwaltung, insbesondere
Personalabhbau, Erhöhung einer Reihe von öffentlichen
Abgaben und Finführung .der allgemeinen Waren-
ımsatzsteuer, Reorganisation der Staatsbetriebe mit
lem Ziele der Selbsterhaltung, Reform der Finanz-
nonopole und insbesondere Revision der Monopol-
:arife in der Richtung, daß annähernd der Vorkriegs-
ertrag sichergestellt wird.
Unter den Betrieben spielen zwei eine für den
staatshaushalt entscheidende Rolle: die Bundesbahnen
und das Post- und Telegraphenwesen.
Die äußerst bedenkliche Lage der Bundesbahnen
nachte es notwendig, mit einer ganz besonderen
Maßnahme vorzugehen. Die Bundesbahnen wurden
durch ein im Juli 1023 zustandegekommenes Gesetz
von der Bundesverwaltung völlig losgelöst und zu
zinem selbständigen Wirtschaftskörper mit eigener
Techtspersönlichkeit gemacht, dem die Aufgabe über-
ragen wurde, den Betrieb zu kommerzialisieren und
las ungeheure Defizit abzubauen.
Auf dem Gebiete des Post- und Telegraphenwesens