267
Die Devisenbewirtschaftung erstreckt sich auch auf den Verkehr in
Werten deutscher Währung mit Personen, die im Ausland an
sässig sind. Daher auch das Verbot der Ausfuhr von Reichs
mark , das Verbot der Zahlungen in Reichsmark an im Ausland ansässige
Personen auch im Inland, das Verbot der Überweisungen auf
Konten, die im Ausland ansässige Personen im In
land unterhalten, das Verbot, Schecks ins Ausland zu senden
ohne Genehmigung. Würden Reichsmark -Zahlungen ins Ausland
nicht der Devisenbewirtschaftung unterliegen, so würde die Reichsmark im
Auslande Spekulationsobjekt werden. Um ein Sinken des Kurses zu ver
hüten, müßte die Deutsche Reichsbank die im Auslande angebotenen
Markbeträge ankaufen. Dazu brauchte sie aber Devisen. Hieraus ergibt
sich, daßsämtlicheZahlungenansAuslandunterstrenge
Kontrolle gestellt werden müssen. Selbstverständlich gilt dies
auch für Termingeschäfte in Devisen, für die eine besondere
Stelle bei der Reichshauptbank besteht.
Als Devisen im Sinne der Devisenverordnungen gelten auch die auf
ausländische Währung lautenden Wertpapiere, die in Deutschland börsen
mäßig nicht gehandelt werden, sofern sie nach dem 12. Juli 1931 erwor-
ben sind.
Um den internationalen Zahlungsverkehr zu regeln, hat Deutschland mit
einer Anzahl Länder Clcaringverträge abgeschlossen. Die inter
nationalen Zahlungen erfolgen über ein Verrechnungs- oder Zahlungs
abkommen. Die durch Gesetz vom 16. Oktober 1934 geschaffene Deutsche
Verrechnungskasse dient „zur Durchführung von Abkommen mit
ausländischen Regierungen, Zentralnotenbanken oder im Auslande amt-
licherseits zugelassenen Verrechnungsstellen, die den Zahlungsverkehr ganz
oder teilweise auf der Grundlage der Verrechnung regeln." Für die Ver
bindlichkeiten der Verrcchnungskasse haftet das Reich. Die Zusammenfassung
aller Arbeiten, die sich aus der wachsenden Zahl von Verrechnungsabkom
men mit ausländischen Regierungen oder Zentralnotenbanken ergeben, in
einer Spezialkasse erleichtert naturgemäß die Abwicklung der Verrech
nungen mit den ausländischen Verrechnungsstellen und trägt damit zur
Förderung der zwischenstaatlichen Handelsbeziehungen bei.
Der Inhalt der Verrechnungsabkommen, deren es zurzeit sJuli 1937)
27 gibt, richtet sich nach dem handelspolitischen, wie auch nach dem zah