Object: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Weigert. 
daß diese Besitzer inhumanere Unternehmer sind. Im Gegentheil, die Ent 
stehung der Briggs'schen Einrichtung zeigt die ärgsten Differenzen zwischen 
Arbeitgebern und Arbeitern, für welche ich nicht einzig diesen die Schuld bei 
messen kann. Wir haben vielmehr vielleicht das Ergreifen des letzten 
Rettungsseils vor uns, ohne welches keine Erhgltung des Unternehmens mög 
lich war; eine Illustration, wie unrichtig die Anschauung von dem Arbeiter 
ist, der das blinde Werkzeug des Unternehmers bildet! Hat der Unternehmer 
aber seine Pflicht gethan, und liegt die Schuld des Zwistes in den ungerecht 
fertigten Ansprüchen der Arbeiter, so dürfte Manchem das „si fraotus illa- 
batur orbis, impavidum ferient, ruinae“ als berechtigte Devise vor 
schweben ! — 
Ein anderes älteres Beispiel eines auf Theilnahme der Arbeiter am Ge 
winn basirten Unternehmens bildet das Geschäft der Stubenmaler Leclaire, 
Desournaux & Comp, in Paris. Dasselbe wurde schon im Jahre 1842 
gegründet; Betheiligung am Eigenthuin findet jedoch nicht statt. Von dem 
sich nach Verzinsung des Capitals und Abschreibung von je 6000 Francs 
Salair für die Unternehmer herausstellenden Netw-Nutzen empfangen die 
selben 25 Procent, während 75 Procent den angestellten Arbeitern zufallen. 
Hiervon werden 50 Procent nach Maßgabe ihres Lohnes unter sie vertheilt, 
während 25 Procent einer Pensionskasse zugeführt werden. Die Zahl der 
Arbeiter betrug 90 im Jahre 1869. Die Pensionskasse hatte einen Fond 
von 200,000 Francs, welcher im Geschäfte mitarbeitet. Das Unternehmen 
ist bedeutend, sein Umsatz belief sich auf 1 bis 1 1 / 2 Millionen Francs, seine 
dauernde Prosperität wird versichert. Auch dieser Fall erweist sich als ein 
günstiges Resultat der Arbeitsgesellschaft. Aber auch hier ist ein besonders 
geeignetes Feld dafür vorhanden. Die Zahl der Arbeiter ist gering; es sind 
auf einer höheren Bildungsstufe stehende Männer, deren geforderte künst 
lerische Begabung sie dem Gros der Arbeiter entrückt, es ist ein den Con- 
juncturen wenig ausgesetztes Geschäft, der Werth der Arbeit wiederum der 
hauptsächlichste Theil des Erzeugnisses. Doch muß auch hier an die Kehr 
seite der Medaille erinnert werden. Im Falle von Verlusten, welche einen 
im Jahre 1869 auf 100,000 Francs angewachsenen Reservefond über 
steigen, werden dieselben aus der im Geschäfte angelegten Pensionskasse von 
200,000 Francs bestritten! Die Aussicht auf eine solche Eventualität wird 
die ernsten Bedenken erzeugen. 
Die vielfach in dieselbe Kategorie gebrachte Teppichfabrik von John 
Croßley & Sons in Halifax zeigt nur eine Betheiligung der Arbeiter am 
Eigenthum der Fabrik und eine Betheiligung am Gewinn nach der Höhe 
dieser Einlage. Diese Fabrik, eines der bedeutendsten in der Teppick-Branche 
überhaupt bestehenden Etablissements, wurde im Jahre 1864 in eine Actien- 
gesellschaft umgewandelt (Capital 1,650,000 Pfund Sterling in Actien zu 
15 Pfund) und im Prospect der Wunsch ausgedrückt, daß bei Vertheilung 
der Actien die Anträge der bei der Fabrik beschäftigten Arbeiter in vorzüg 
lichster Weise berücksichtigt werden sollten, da die Eigenthümer überzeugt seien, 
daß die Mitbetheiligung der Arbeitnehmer wesentlich zur Stärkung und zum
	        
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