Full text: Der österreichische Exporteur

WINKE FÜR DEN BEZIEHER VON WAREN AUS ÖSTERREICH. 
DER ÖSTERREICHISCHE EINFUÜHRZOLLTARIF enthält fast ausschließlich Gewichtszölle. 
Nur bei n. b. b. chemischen Hilfsstoffen und Erzeugnissen besteht ein reiner Wertzoll, bei Kraft- 
(ahrzeugen und einigen wollenen Webwaren ein kombinierter Gewichts- und Wertzoll. Die Zollsätze 
sind in Goldkronen. erstellt, jedoch in Schilling zu bezahlen, wobei eine Goldkrone mit S 1-44 
berechnet wird. 
AUSFÜHRZÖLLE bestehen in Österreich nicht, doch gelangen für einzelne Warengattungen, 
von denen die wichtigsten nachstehend aufgezählt werden, INTERNE AUSFUHRABGABEN zur 
Kinhebung. Diese Abgaben, die gleichfalls in Goldkronen erstellt sind, verstehen sich für je 100 kg, 
sofern keine anderslautenden Bestimmungen getroffen wurden. 
Ausfuhrabgaben: 
Blasen und Därme . SE 
Rohmagnesit und Sintermagnesit 
Felle und Häute, roh, . ..... en 
Hörner, Hornscheiben, Hornspitzen, Klauen und Knochen 
Eisen und Stahl, alt, gebrochen und in Abfällen . . 
Gebrauchte Maschinen, Lokomotiven und Untergestelle 
Tierischer und Kunstdünger . 9a) na 
Glasscherben . . .. AM 28 
Papierabfälle und Altpapier _ 
Goldkronen 
5:40 
0:70 
10:00 
1:50 
0:30 
0:30 
1:50 
0:20 
1:00 
Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung unterliegen einer 
Ausfuhrabgabe von 10% des amtlichen Schätzwertes. . 
Bestimmte Arten von Langholz sind gleichfalls Ausfuhrabgaben unterworfen, die im Falle 
der Versendung per Bahn nicht nach dem Gewicht, sondern für jeden Waggon, ohne Rücksicht 
auf das Ladegewicht, zu entrichten sind. 
AUSFÜHRVERBOTE bestehen in Österreich nicht, doch ist der Export bestimmter Waren- 
kategorien an eine fallweise einzuholende Bewilligung gebunden. Zu diesen Waren gehören: 
Melasse, Zuckerrüben, Futterrüben, Zuckerrübensamen, Brütlinge, Haare aller Art, Blasen, Därme, 
irisch, gesalzen oder getrocknet, Spiritus mit mindestens 85° Alkoholgehalt, Magnesit, Wolle und 
W ollabfälle, Kunstseide, Felle und Häute, Hörner, Hornplatten und Hornspitzen, Klauen, Knochen, 
Eisen und Stahlabfall, unedle Metalle, roh, alt, gebrochen und in Abfällen, Schlacken, Krätzen, 
zebrauchte Maschinen, gebrauchte Lokomotiven und Untergestelle, Kalirohsalze, Schlempekohle, 
Weinstein, Amoniumsulfat, Weinhefe, Kalkstickstoff, Gasreinigungsmasse, Kleie, Blutmehl, 
Ölkuchen, Treber, Glasscherben, Papierabfälle usw. 
MUSTERVERKEHR 
Warenmuster, die aus dem Ausland nach Österreich“ gelangen, werden wie andere Waren 
verzollt, außer wenn es sich um nicht gebrauchsfertige Muster handelt. In ersterem Falle kann die 
Sinfuhr auch gegen einen kautionsweise vorgenommenen Erlag des Zolles mit der Verpflichtung 
“ur Wiederausfuhr innerhalb bestimmter Frist erfolgen. 
Handlungsreisende 
Ausländische Handlungsreisende benötigen zur Einreise nach Österreich einen gültigen Paß 
mit Öösterreichischem Visum, Für Angehörige nachfolgender Staaten genügt zur Einreise nach 
Österreich ein gültiger Heimatspaß, ist sonach die Beibringung eines österreichischen Visums nicht 
erforderlich: Cuba, Dänemark, Danzig, Deutschland, Finnland, Großbritannien und Nordirland, 
Lettland, Liechtenstein, Niederlande, Portugal, Schweiz. In den Fällen des Visumzwanges muß der 
Sichtvermerk von der zuständigen Behörde am Sitze jener Firma, für die der betreffende Vertreter 
das österreichische Bundesgebiet bereist, eingeholt werden. 
ea 
Da
	        
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