WINKE FÜR DEN BEZIEHER VON WAREN AUS ÖSTERREICH.
DER ÖSTERREICHISCHE EINFUÜHRZOLLTARIF enthält fast ausschließlich Gewichtszölle.
Nur bei n. b. b. chemischen Hilfsstoffen und Erzeugnissen besteht ein reiner Wertzoll, bei Kraft-
(ahrzeugen und einigen wollenen Webwaren ein kombinierter Gewichts- und Wertzoll. Die Zollsätze
sind in Goldkronen. erstellt, jedoch in Schilling zu bezahlen, wobei eine Goldkrone mit S 1-44
berechnet wird.
AUSFÜHRZÖLLE bestehen in Österreich nicht, doch gelangen für einzelne Warengattungen,
von denen die wichtigsten nachstehend aufgezählt werden, INTERNE AUSFUHRABGABEN zur
Kinhebung. Diese Abgaben, die gleichfalls in Goldkronen erstellt sind, verstehen sich für je 100 kg,
sofern keine anderslautenden Bestimmungen getroffen wurden.
Ausfuhrabgaben:
Blasen und Därme . SE
Rohmagnesit und Sintermagnesit
Felle und Häute, roh, . ..... en
Hörner, Hornscheiben, Hornspitzen, Klauen und Knochen
Eisen und Stahl, alt, gebrochen und in Abfällen . .
Gebrauchte Maschinen, Lokomotiven und Untergestelle
Tierischer und Kunstdünger . 9a) na
Glasscherben . . .. AM 28
Papierabfälle und Altpapier _
Goldkronen
5:40
0:70
10:00
1:50
0:30
0:30
1:50
0:20
1:00
Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung unterliegen einer
Ausfuhrabgabe von 10% des amtlichen Schätzwertes. .
Bestimmte Arten von Langholz sind gleichfalls Ausfuhrabgaben unterworfen, die im Falle
der Versendung per Bahn nicht nach dem Gewicht, sondern für jeden Waggon, ohne Rücksicht
auf das Ladegewicht, zu entrichten sind.
AUSFÜHRVERBOTE bestehen in Österreich nicht, doch ist der Export bestimmter Waren-
kategorien an eine fallweise einzuholende Bewilligung gebunden. Zu diesen Waren gehören:
Melasse, Zuckerrüben, Futterrüben, Zuckerrübensamen, Brütlinge, Haare aller Art, Blasen, Därme,
irisch, gesalzen oder getrocknet, Spiritus mit mindestens 85° Alkoholgehalt, Magnesit, Wolle und
W ollabfälle, Kunstseide, Felle und Häute, Hörner, Hornplatten und Hornspitzen, Klauen, Knochen,
Eisen und Stahlabfall, unedle Metalle, roh, alt, gebrochen und in Abfällen, Schlacken, Krätzen,
zebrauchte Maschinen, gebrauchte Lokomotiven und Untergestelle, Kalirohsalze, Schlempekohle,
Weinstein, Amoniumsulfat, Weinhefe, Kalkstickstoff, Gasreinigungsmasse, Kleie, Blutmehl,
Ölkuchen, Treber, Glasscherben, Papierabfälle usw.
MUSTERVERKEHR
Warenmuster, die aus dem Ausland nach Österreich“ gelangen, werden wie andere Waren
verzollt, außer wenn es sich um nicht gebrauchsfertige Muster handelt. In ersterem Falle kann die
Sinfuhr auch gegen einen kautionsweise vorgenommenen Erlag des Zolles mit der Verpflichtung
“ur Wiederausfuhr innerhalb bestimmter Frist erfolgen.
Handlungsreisende
Ausländische Handlungsreisende benötigen zur Einreise nach Österreich einen gültigen Paß
mit Öösterreichischem Visum, Für Angehörige nachfolgender Staaten genügt zur Einreise nach
Österreich ein gültiger Heimatspaß, ist sonach die Beibringung eines österreichischen Visums nicht
erforderlich: Cuba, Dänemark, Danzig, Deutschland, Finnland, Großbritannien und Nordirland,
Lettland, Liechtenstein, Niederlande, Portugal, Schweiz. In den Fällen des Visumzwanges muß der
Sichtvermerk von der zuständigen Behörde am Sitze jener Firma, für die der betreffende Vertreter
das österreichische Bundesgebiet bereist, eingeholt werden.
ea
Da