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1. Buch. Einleitende Lehren.
langen nur jene, die wie Sax, Mazzola usw. in den Gemeinbe
dürfnissen nur die kollektive Befriedigung der individuellen Bedürf
nisse sehen. Gleichwie aber Mazzola einsieht, daß das Wasser vom
Standpunkte des einen Bedürfnisses ein unmittelbares, vom Stand
punkte eines anderen Bedürfnisses ein mittelbares Gut ist, so sind
die Gemeingüter vom Standpunkte des staatlichen Lebens unmittel
bare Güter, vom Standpunkte der individuellen Wirtschaft, deren
Voraussetzung sie gleichfalls sind, mittelbare Güter.
Die auf die Befriedigung der staatlichen Bedürfnisse gerichtete
Tätigkeit bildet die Staatswirtschaft, deren Objekt der Staats
haushalt. Die Aufgabe der staatlichen Wirtschaft besteht darin,
durch Umwandlung von privatwirtschaftlichen Gü
tern oder Werten in staatswirtschaftliche Güter oder
Werte, Gemeingüter zu schaffen. Die privatwirtschaftlichen
Güter kommen in den staatlichen Einnahmen zur Darstellung, die
damit geschaffenen Gemeingüter in den Ausgaben. Die staatliche
Wirtschaft bildet eine ganze Kette von rationellen, zweckentsprechen
den Tätigkeiten und Einrichtungen, welche unter dem Diktat des
obersten wirtschaftlichen Prinzipes stehen. Dem ökonomischen
Leitgedanken gemäß muß die staatliche Wirtschaft danach streben,
daß mit den geringsten Opfern die größten Vorteile erreicht werden.
Doch leidet das ökonomische Axiom in der Staatswirtschaft eine
gewisse Beschränkung, sofern dasselbe mit speziellen staatlichen
Zwecken kollidiert, welche diese Beschränkung notwendig machen;
so z. B. wenn der Staat bei seinen Eisenbahnen nicht allein nach
dem höchsten Einkommen trachtet, sondern von diesem Ziele even
tuell im Interesse wirtschaftlicher, kultureller Aufgaben absieht.
Sofern der Staat mit der Produktion von Gütern höherer Ordnung
beschäftigt ist, stößt die Verwirklichung des ökonomischen Axioms
auf Schwierigkeiten, denn in Ermanglung eines gemeinsamen Nenners
sind die Äquivalente von Gütern niedriger und höherer Ordnung
gänzlich inkommensurabel. Andererseits jedoch bietet gerade der
Umstand, daß der Zweck der Staatstätigkeit die Herstellung von
Gütern höherer Ordnung ist, eine Garantie für die Einhaltung des
ökonomischen Axioms, dessen Kriterium einerseits darin besteht,
daß jene Güter für die Erhaltung des Staates notwendig sind,
andererseits darin, daß die Einzelwirtschaften in der Staatstätigkeit
das Äquivalent ihrer Opfer erhalten, was namentlich das leichte
Ertragen der Lasten zu bezeugen hat. Überdies gibt es gewisse
Einrichtungen, mittels deren die Beobachtung des wirtschaftlichen
Axioms befördert werden kann, was auch deshalb notwendig ist,
weil diejenigen, die unmittelbar den Staatshaushalt verwalten, hin-