Metadata: Festschrift für den 3. Internationalen Petroleumkongreß (Bukarest, September 1907)

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1. Buch. Einleitende Lehren. 
langen nur jene, die wie Sax, Mazzola usw. in den Gemeinbe 
dürfnissen nur die kollektive Befriedigung der individuellen Bedürf 
nisse sehen. Gleichwie aber Mazzola einsieht, daß das Wasser vom 
Standpunkte des einen Bedürfnisses ein unmittelbares, vom Stand 
punkte eines anderen Bedürfnisses ein mittelbares Gut ist, so sind 
die Gemeingüter vom Standpunkte des staatlichen Lebens unmittel 
bare Güter, vom Standpunkte der individuellen Wirtschaft, deren 
Voraussetzung sie gleichfalls sind, mittelbare Güter. 
Die auf die Befriedigung der staatlichen Bedürfnisse gerichtete 
Tätigkeit bildet die Staatswirtschaft, deren Objekt der Staats 
haushalt. Die Aufgabe der staatlichen Wirtschaft besteht darin, 
durch Umwandlung von privatwirtschaftlichen Gü 
tern oder Werten in staatswirtschaftliche Güter oder 
Werte, Gemeingüter zu schaffen. Die privatwirtschaftlichen 
Güter kommen in den staatlichen Einnahmen zur Darstellung, die 
damit geschaffenen Gemeingüter in den Ausgaben. Die staatliche 
Wirtschaft bildet eine ganze Kette von rationellen, zweckentsprechen 
den Tätigkeiten und Einrichtungen, welche unter dem Diktat des 
obersten wirtschaftlichen Prinzipes stehen. Dem ökonomischen 
Leitgedanken gemäß muß die staatliche Wirtschaft danach streben, 
daß mit den geringsten Opfern die größten Vorteile erreicht werden. 
Doch leidet das ökonomische Axiom in der Staatswirtschaft eine 
gewisse Beschränkung, sofern dasselbe mit speziellen staatlichen 
Zwecken kollidiert, welche diese Beschränkung notwendig machen; 
so z. B. wenn der Staat bei seinen Eisenbahnen nicht allein nach 
dem höchsten Einkommen trachtet, sondern von diesem Ziele even 
tuell im Interesse wirtschaftlicher, kultureller Aufgaben absieht. 
Sofern der Staat mit der Produktion von Gütern höherer Ordnung 
beschäftigt ist, stößt die Verwirklichung des ökonomischen Axioms 
auf Schwierigkeiten, denn in Ermanglung eines gemeinsamen Nenners 
sind die Äquivalente von Gütern niedriger und höherer Ordnung 
gänzlich inkommensurabel. Andererseits jedoch bietet gerade der 
Umstand, daß der Zweck der Staatstätigkeit die Herstellung von 
Gütern höherer Ordnung ist, eine Garantie für die Einhaltung des 
ökonomischen Axioms, dessen Kriterium einerseits darin besteht, 
daß jene Güter für die Erhaltung des Staates notwendig sind, 
andererseits darin, daß die Einzelwirtschaften in der Staatstätigkeit 
das Äquivalent ihrer Opfer erhalten, was namentlich das leichte 
Ertragen der Lasten zu bezeugen hat. Überdies gibt es gewisse 
Einrichtungen, mittels deren die Beobachtung des wirtschaftlichen 
Axioms befördert werden kann, was auch deshalb notwendig ist, 
weil diejenigen, die unmittelbar den Staatshaushalt verwalten, hin-
	        
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