30 I- DieLage derÖlmüllerei in Preußen vorEinführung derGewerbefreiheit.
vor allem Betriebskosten die Menge der täglich verarbeiteten
Rohmaterialien die gleiche, wenn nicht gar eine größere war
als bei den Roßölmühlen.
Wenden wir uns zu dem Produktionsverfahren in den beiden
wichtigsten Betriebsformen jener Zeit, nämlich in den Wasser-
und Windölmühlen. Diese unterschieden sich hauptsächlich nur
durch die verschiedene Betriebskraft, im übrigen war die Technik
bei beiden die gleiche. Ihr Arbeitsverfahren war zwar noch
durchaus handwerksmäßig, immerhin aber hatten sie durch Aus
nützung von Naturkräften eine bedeutend größere Betriebskraft
zur Verfügung als die Ölschlägereien und Roßölmühlen, arbei
teten infolgedessen schneller und erzielten auch größere Aus
beute als diese.
Der allgemeinen Ausbreitung dieser Arten von Ölmühlen
stand als hauptsächlichster Grund das sogen. „Mühlenregal des
Reiches“ entgegen. Die Geschichte der Wassermühlen sowie
des Mühlenregals ist unter Zugrundelegung des Artikels über
„Mühlenrecht“ in Conrads „Handwörterbuch der Staatswissen
schaften“ kurz folgende: Die Anlage der Wassermühlen ver
ursachte wegen der damit verbundenen Damm- und Schleusen
bauten von jeher große Anlagekosten. Daraus erklärt es sich,
daß derartige Mühlen zu denjenigen gewerblichen Anlagen ge
hörten, welche sich gewöhnlich auf großen Grundherrschaften
vorfanden, und zwar wurden sie, nachdem der eigene Betrieb
der Grundherren immer mehr zurücktrat, von diesen meistens
in der Form der Erbleihe und Erbpacht ausgetan. Das Recht zur
Anlegung einer Mühle stand ursprünglich jedermann als Aus
fluß seines Grundeigentums zu. Auf dem Reichstag auf den ron-
kalischen Feldern vom Jahre 1154 jedoch wurde das Recht, eine
Mühle anzulegen und zu betreiben von Friedrich I. zu einem
Regal gemacht. Der Grund war die Anschauung, daß dem Kaiser
das Wasser als „Des Reiches Straße“ gehöre 5 ). Dieses Mühlen
regal des Reiches, d. h. das ausschließliche Recht des Reiches,
Wassermühlen zu erbauen und zu betreiben, wurde vom Reiche
gewöhnlich durch Privilegien auf Landesherren und Städte über-
schaffungs- wie auch die Reparaturkosten verminderten. Überhaupt stellte
sich schon der Ölgang an sich teurer als diese einfachen von Menschen
getretenen Stampfen.
a ) Anton, „Geschichte der deutschen Landwirtschaft“. 1802. Bd. III,
S. 238.