Full text: Die deutsche Ölmüllerei

30 I- DieLage derÖlmüllerei in Preußen vorEinführung derGewerbefreiheit. 
vor allem Betriebskosten die Menge der täglich verarbeiteten 
Rohmaterialien die gleiche, wenn nicht gar eine größere war 
als bei den Roßölmühlen. 
Wenden wir uns zu dem Produktionsverfahren in den beiden 
wichtigsten Betriebsformen jener Zeit, nämlich in den Wasser- 
und Windölmühlen. Diese unterschieden sich hauptsächlich nur 
durch die verschiedene Betriebskraft, im übrigen war die Technik 
bei beiden die gleiche. Ihr Arbeitsverfahren war zwar noch 
durchaus handwerksmäßig, immerhin aber hatten sie durch Aus 
nützung von Naturkräften eine bedeutend größere Betriebskraft 
zur Verfügung als die Ölschlägereien und Roßölmühlen, arbei 
teten infolgedessen schneller und erzielten auch größere Aus 
beute als diese. 
Der allgemeinen Ausbreitung dieser Arten von Ölmühlen 
stand als hauptsächlichster Grund das sogen. „Mühlenregal des 
Reiches“ entgegen. Die Geschichte der Wassermühlen sowie 
des Mühlenregals ist unter Zugrundelegung des Artikels über 
„Mühlenrecht“ in Conrads „Handwörterbuch der Staatswissen 
schaften“ kurz folgende: Die Anlage der Wassermühlen ver 
ursachte wegen der damit verbundenen Damm- und Schleusen 
bauten von jeher große Anlagekosten. Daraus erklärt es sich, 
daß derartige Mühlen zu denjenigen gewerblichen Anlagen ge 
hörten, welche sich gewöhnlich auf großen Grundherrschaften 
vorfanden, und zwar wurden sie, nachdem der eigene Betrieb 
der Grundherren immer mehr zurücktrat, von diesen meistens 
in der Form der Erbleihe und Erbpacht ausgetan. Das Recht zur 
Anlegung einer Mühle stand ursprünglich jedermann als Aus 
fluß seines Grundeigentums zu. Auf dem Reichstag auf den ron- 
kalischen Feldern vom Jahre 1154 jedoch wurde das Recht, eine 
Mühle anzulegen und zu betreiben von Friedrich I. zu einem 
Regal gemacht. Der Grund war die Anschauung, daß dem Kaiser 
das Wasser als „Des Reiches Straße“ gehöre 5 ). Dieses Mühlen 
regal des Reiches, d. h. das ausschließliche Recht des Reiches, 
Wassermühlen zu erbauen und zu betreiben, wurde vom Reiche 
gewöhnlich durch Privilegien auf Landesherren und Städte über- 
schaffungs- wie auch die Reparaturkosten verminderten. Überhaupt stellte 
sich schon der Ölgang an sich teurer als diese einfachen von Menschen 
getretenen Stampfen. 
a ) Anton, „Geschichte der deutschen Landwirtschaft“. 1802. Bd. III, 
S. 238.
	        
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