506 ; Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $ 9.
Möglichkeit vermehrter Kreditinanspruchnahme, die auf der beginnenden territorialen
Festigung beruhte, häufig durch Ausnützung der neu erworbenen landesherrlichen
Judenschutzrechte wirksam gesteigert werden konnte. Der Höhepunkt, aber auch der
Zusammenbruch der starken jüdischen Stellung in der Organisation des öff, Kredites
deutscher Landesherren fällt ins 14. Jh. Wohl waren die rechtlichen Voraussetzungen
dieser Stellung schon vor der Jahrhundertwende erschüttert; denn bei der noch über-
wiegend domanialen und regalistischen Fundierung der landesherrlichen Kredite, und
bei der Vorherrschaft des Traditionspfandes als Fundierungsform, mußten die Be-
schränkungen des jüdischen Grundbesitzrechtes auch den jüdischen Immobiliarpfand-
besitz gefährden und folglich die Sicherheit der Kredite ungünstig beeinflussen. Den-
noch sind noch im 14. Jh. Immobiliarverpfändungen an Juden, gelegentlich auch solche
mit Einschluß der Hoheitsrechte, ja selbst der hohen und niederen Gerichtsbarkeit,
nicht eben selten, und in einzelnen Territorien, z. B. von 1323 bis Ausgang des Jahr-
hunderts im Erzstift Trier, konnte die Verschuldung an Juden einen Umfang annehmen,
der schließlich zu einer Art von jüdischer „Finanzkontrolle“ führte.
b) /falienische, hanseatische und oberdeutsche Geldmächte. Der Kreis der berufs-
mäßigen christlichen Geldgeber der öffentlichen Gewalten des Mittelalters weist die
typischen Merkmale auf, die zu allen Zeiten für die „hohe Finanz‘ kennzeichnend
waren. Unter der Bezeichnung hohe Finanz wird herkömmlich ein Kreis von Unter-
nehmern zusammengefaßt, die über exzeptionell große, eigene oder fremde Kapitalien
verfügen, kraft dieser Verfügungsgewalt an allen großen, nur bei Einsatz entsprechend
großer Kapitalien möglichen Unternehmungen und an deren Erwerbschancen beteiligt
sind, und diese Beteiligungen prinzipiell so gestalten, daß das investierte Kapital, zu-
mindest intentionell, die Form einer Forderung, oder wenigstens die Eigenschaft leichter
Mobilisierbarkeit behält und jederzeit wieder in Geldkapital umgewandelt werden
kann. Der Typus der Financiers hat im Verlaufe der Jahrhunderte zahlreiche Wand-
lungen erfahren. Zu Zeiten war der Financier vor allem Steuerpächter und im Vorder-
grunde seiner Unternehmungstätigkeit stand die Finanzierung der Staatsbildung und
des Krieges; zu Zeiten wurzelte er im Großhandel, und sein Geschäftsbetrieb war ge-
kennzeichnet durch die Verbindung eigener Großhandelsgeschäfte mit der Finanzierung
der See- und Kolonialhandelsunternehmungen und der Staatswirtschaft; im 19. Jh.
trat, nächst den Geschäften des öff. Kredites, die Finanzierung der Eisenbahnen und
der modernen Großindustrie ins Zentrum des Finanzierungsgeschäftes, All dieser Gestalt-
wandlungen'ungeachtet sind doch einzelne, die Wesensart der hohen Finanz bestimmende
Elemente zu allen Zeiten gleich geblieben. Weil ihr Unternehmungskapital dauernd
die Form von Geldkapital, Geldkapitalforderungen oder in Wertpapieren mobilisierten
Beteiligungsrechten behält, nicht aber die Form dauernder und schwer mobilisierbarer
Sachanlagen annimmt, ist die hohe Finanz zu allen Zeiten leichter beweglich, versatiler,
freier, als der durch das Bleigewicht immobilisierter Kapitalinvestitionen behinderte,
in seinem ganzen Schicksal auf Gedeih und Verderb mit einem einzigen Unternehmen
verbundene Unternehmer des Warengroßhandels oder gar der Industrie; weil ferner
diese leichte Beweglichkeit des Finanzkapitals auch das Ueberschreiten der politischen
Landesgrenzen erleichtert, weil die innerhalb eines einzelnen Wirtschaftsgebietes sich
darbietenden Erwerbschancen meist nicht genügen, um diesem Kapital das Ertrags-
optimum zu gewährleisten, und weil die zur Finanzierung einzelner Geschäfte erforder-
lichen Kapitalien häufig derart groß sind, daß eine Teilung des Risikos durch Heran-
ziehung einer Mehrzahl, auch ausländischer Mitbeteiligten wünschenswert erscheint,
ist die hohe Finanz zu allen Zeiten in ihren Geschäftsbeziehungen wie in ihrer wirt-
schaftlichen Orientierung international; weil endlich das Finanzierungsgeschäft stets
exzeptionell große Kapitalien erfordert, die Zahl der Personen aber, die über solche
disponieren können, stets klein ist, bildet die hohe Finanz zu allen Zeiten einen engen
Kreis, innerhalb dessen Jeder Jeden kennt, und in welchem Monopoltendenzen sich
besonders stark auswirken können.
Die hohe Finanz der Renaissance wurzelt im Warengroßhandel, dessen Verknüpfung
mit dem Geldhandel bis ins 17. Jh. derart eng ist, daß jeder Versuch einer isolierten
Betrachtung des Geldhandelsgeschäftes zur vollkommenen Verkennung der Wirklich-